Pressemitteilung Nr. 100/13, 22.04.2013

Auswahltermin für Forst-Förderanträge

Nächster Auswahltermin für Förderprojekte nach der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ (Forst-Richtlinie) ist der 30. April 2013. Anträge, insbesondere solche, die 2013 umgesetzt werden, sollten bis zu diesem Termin eingehen.
 
Die für das Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind in allen Maßnahmebereichen durch die bis zum ersten Stichtag 28. Februar 2013 eingegangenen Anträge nicht ausgeschöpft worden. Der jetzige Entscheidungstermin 30. April ist in erster Linie für Anträge gedacht, die im Sommer oder Herbst realisiert werden sollen. Zu beachten ist, dass Kassenmittel des Jahres 2013 nur noch für Projekte bewilligt werden, die gesichert bis zum 31. Oktober abgeschlossen werden können. Dazu zählen insbesondere Kulturpflegearbeiten aber auch Wegeinstandsetzungen. Es besteht zudem auch jetzt schon die Möglichkeit, Anträge für das Jahr 2014 zu stellen.
 
Details zur Förderung und zu Beratungsmöglichkeiten im Internet abrufbar.
 
Näheres zum Verfahren, die Formulare sowie weitere Prüftermine sind unter dem Link Förderung auf der Internetseite des Landesbetriebs Forst Brandenburg unter http://forst.brandenburg.de abrufbar. Die 30 Oberförstereien bieten fachliche Beratung an; deren Kontaktdaten sind im Netz zu finden unter:
 
 
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Brandenburg


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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