Pressemitteilung Nr. 217/13, 22.08.2013

Kfz-Zulassung nur noch mit internationaler Bankverbindung möglich

Ab 2014 gibt es im Zahlungsverkehr das einheitliche SEPA-Verfahren. (SEPA - Single Euro Payments Area bedeutet einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)

Die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Spree-Neiße informiert, dass ab dem 01.09.2013 eine Kfz-Zulassung nur noch unter Angabe der Internationalen Bankkontonummer (IBAN) und Angabe der internationalen gültigen Bankleitzahl (BIC) möglich ist.
Das heißt, für Bürger, die ein Fahrzeug neu zulassen möchten, gibt es für die Lastschrifteinzugsermächtigung und für die Bevollmächtigung neue Formulare. Diese Formulare „Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren bzw. mit Vollmacht“ liegen in der Zulassungsstelle zum Ausfüllen bereit bzw. finden Sie im Internet unter www.lkspn.de -> Bürgerservice -> Formular- und Antragsservice.
 
Die IBAN und BIC findet man auf jedem Kontoauszug bzw. im Online-Banking, unter „Meine Daten“ oder „Kontodetails“, je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister heißt.
 
Für bereits zugelassene Fahrzeuge, für die eine Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt wurde, werden automatisch umgeschrieben.
 
 
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Berücksichtigung.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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