Pressemitteilung Nr. 167/2003, 05.09.2003

Neue Runde im UCI-Kino-Streit

Bezug nehmend auf den Beschluss des OVG für das Land Brandenburg vom 31.03.2003 fordert die Stadt Cottbus mit Schreiben vom 04.09.03 vom Landkreis:
 

1. dem Eigentümer des Großkinos in Groß-Gaglow mit sofortiger Wirkung eine Nutzung zu untersagen,
2. die Beseitigung der bauordnungsrechtlich rechtswidrig errichteten baulichen Anlagen anzuordnen.

Dem Landkreis wurde eine Anordnungsfrist bis zum 15.09.2003 gestellt.
„In Anbetracht der Tatsache, dass die Region kein anderes Kino besitzt und noch völlig ungeklärt ist, ob und wann ein Innenstadtkino kommt, ist es für mich völlig unakzeptabel, der Bevölkerung diese für die Region und vor allem für die Jugend wichtige Freizeiteinrichtung zu nehmen.
Im Übrigen ist verfahrenstechnisch der 15.09.2003 überhaupt nicht zu halten. Wir werden das weitere juristische Verfahren in den nächsten Tagen gewissenhaft klären“, so Landrat Friese (SPD) in einer ersten Reaktion.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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