Pressemitteilung Nr. 212/03, 28.10.2003

Neubesetzung des kreislichen Jugendhilfeausschusses

Freie Träger und Wohlfahrtsverbände sollten sich jetzt um Sitze bewerben


Nach der Kommunalwahl am 26.10.2003 wird der Kreistag gemäß § 44 (5) Landkreisordnung die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung durch Beschlussfassung neu feststellen.

Davon betroffen ist auch der Jugendhilfeausschuss, dem 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören. Es werden neun Mitglieder durch die Fraktionen des Kreistages benannt. 

Nach § 71 KJHG sind 2/5 des Anteils der stimmberechtigten Mitglieder (sechs Personen) aus dem Kreis der im Landkreis Spree-Neiße tätigen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und der freien Wohlfahrtsverbände zu besetzen. Der Landkreis Spree-Neiße ruft deshalb die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis auf, sich bis zum 21.11.2003 um einen Sitz im Jugendhilfeausschuss zu bewerben. Es können jeweils Vorschläge für Vertreter und Stellvertreter für die Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss benannt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich der Wohnsitz der Vertreter innerhalb des Landkreises Spree-Neiße befindet. Laut Kommunalem Wahlgesetz und der Landkreisordnung zur Wahl von Ausschüssen ist dies zwingende Voraussetzung.

Bewerbungen mit namentlichen Vorschlägen und deren vollständiger Anschrift sind zu richten an den Landkreis Spree-Neiße, Jugendamt, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz). 


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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