Pressemitteilung Nr. 62/04, 22.03.2004

Ehrenamtliche Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Cottbus und Guben gesucht

Interessenten noch nicht ausreichend/Bewerbungsfrist endet Mitte April

Mit dem Ablauf der vierjährigen Amtsperiode sind im Jahr 2004 die ehrenamtlichen Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Guben und Cottbus neu zu wählen.

Das Jugendgerichtsgesetz sieht vor, dass die Jugendgerichte mit Haupt- und Hilfsschöffen besetzt sind. Die Schöffen sind ein Teil der rechtsprechenden Gewalt. Sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Über die Schuld- und Straffrage entscheiden ehrenamtliche und professionelle Richter gemeinschaftlich.

Der Landkreis Spree-Neiße ist aufgefordert, eine vom Jugendhilfeausschuss bestätigte Vorschlagsliste, die sich wie folgt zusammensetzen muss, vorzulegen:

für den Amtsgerichtsbezirk Cottbus: 68 Jugendschöffen
für den Amtsgerichtsbezirk Guben: 44 Jugendschöffen

Aus diesem Grund können sich Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Spree-Neiße beim Jugendamt für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 15.04.2004 bewerben.

Bewerber für das Schöffenamt müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes Art. 116 (1) sein.

Das Jugendgerichtsgesetz schreibt als Voraussetzung vor, dass die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.
Als Schöffen können lt. Gerichtsverfassungsgesetz §§ 31 bis 34 nicht berufen werden Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden. Sie müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten bereits ein Jahr im Landkreis Spree-Neiße wohnhaft sein. Bürger, die bereits acht Jahre in der Strafrechtspflege tätig waren und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt, sollen nicht berufen werden.
Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. In die Vorschlagslisten des Jugendhilfeausschusses sollen ebenso viele Männer und Frauen aufgenommen werden.

Ihre Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten, die wir zur Erstellung der Vorschlagslisten benötigen: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort/kreis, Beruf, Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) und die telefonische Erreichbarkeit.

Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an das Jugendamt des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Str. 1 in 03149 Forst (Lausitz).

Für eventuelle Anfragen stehen wir Ihnen gern unter den Rufnummern (03562) 986-15100 oder -15102 zur Verfügung.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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