SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Im Sachgebiet sind 16 Mitarbeiterinnen tätig. Bearbeitet werden Anträge auf Leistungen nach
  • dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
  • dem Bundeselterngeld-, elternzeitgesetz (BEEG)
  • dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
  • dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)
  • § 90(3) SGB VIII Übernahme von Elternbeiträgen für Besuch einer Kindertagesstätte
  • § 90(2) SGB VIII Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Ferienfreizeitangebote nach  § 11 SGB VIII
Wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist die Finanzierung der Leistungen der Jugendhilfe. Dazu gehört auch die Heranziehung der Eltern/Jugendlichen zu den Kosten der Jugendhilfe. Ein weiteres Aufgabengebiet stellt die finanzielle Förderung der Jugendarbeit dar. Die Erstellung des Haushaltsplanes und die Durchführung des Haushaltes des Fachbereiches erfolgen ebenfalls in diesem Sachgebiet.
 
Informationen und den Link zum Antrag zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) finden Sie hier!

Leitung

Sachgebietsleiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
 Frau Gruschka
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.1.10
Telefon: 03562 986- 15104
Fax: 03562 986- 15188
E-Mail: e.gruschka-jugendamt@lkspn.de

Dienstleistungen (4)

Ausbildungsförderung
Bundeselterngeld
Übernahme des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte/Tagespflege
Unterhaltsvorschussleistungen

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