Nichtamtliche Hinweisschilder an Kreisstraßen
- Abschluss eines Nutzungsvertrages auf der Grundlage der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Aufstellung nichtamtlicher Hinweiszeichen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Land Brandenburg“ (Hinweis-Z.Ri)
Ziel: Orientierung des überörtlichen Verkehrs im Hinblick auf die den Tourismus betreffenden Betriebe und Einrichtungen sowie das Auffinden der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe
Sprechzeiten
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 UhrDonnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin zu vereinbaren.
Fristen
- 10 Arbeitstage
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