Nichtamtliche Hinweisschilder an Kreisstraßen

  • Abschluss eines Nutzungsvertrages auf der Grundlage der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Aufstellung nichtamtlicher Hinweiszeichen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Land Brandenburg“ (Hinweis-Z.Ri)
     
    Ziel:  Orientierung des überörtlichen Verkehrs im Hinblick auf die den Tourismus betreffenden Betriebe und Einrichtungen sowie das Auffinden der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe

Sprechzeiten

Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Es wird gebeten, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin zu vereinbaren.

Fristen

  • 10 Arbeitstage

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