Denkmalförderung
Der Landkreis Spree-Neiße trägt zur Erhaltung und Pflege der Denkmale nach Maßgabe der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei. Es können Maßnahmen an Denkmalen im Landkreis Spree-Neiße gefördert werden, z. B. Sicherung und Erhaltung von Denkmalen, vorbereitende Maßnahmen.
Die Förderung kann durch den Eigentümer oder Verfügungsberechtigten beantragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege besteht nicht.
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Die Förderung kann durch den Eigentümer oder Verfügungsberechtigten beantragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege besteht nicht.
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Zuständige Mitarbeiter
Fachbereich Bau und Planung (61) / Team Untere Denkmalschutzbehörde
Teamleiterin Untere DenkmalschutzbehördeFrau Hüttner
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Zimmer: A.3.20
Telefon: 03562 986- 16145
Fax:03562 986- 16188
E-Mail: bauplanungsamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail
Fristen
- bis 31.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr