Pressemitteilung Nr. 112/04, 01.06.2004

Information über ein Zuschussprogramm für den privaten Erwerb innerstädtischer Altbauwohnungen

Das eigene Zuhause in der Innenstadt
„Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren“

Was wird gefördert?
Investitionen für die Modernisierung und Instandsetzung bei Erwerb von Wohnungen sowie der Stabilisierung von Stadtvierteln dienende Neubauvorhaben in innerstädtischen Altbauquartieren zur Selbstnutzung.

Gefördert werden nur Vorhaben, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 
*  Erwerb oder Herstellung der Wohnung nach dem 31. Dezember 2002, 
* die Instandsetzungs-, Modernisierungs- oder Neubauinvestitionen müssen mindestens 500 €/qm Wohnfläche betragen, 
* die Investitionen dürfen nicht im Widerspruch zum kommunalen Stadtentwicklungskonzept (z. B. Stadtumbau-, wohnungswirtschaftliche und politische oder sonstige städtebauliche Handlungskonzepte, Sanierungs-, Erhaltungs- und Denkmalsatzungen) erfolgen, 
* bei Erwerb einer gebrauchten Wohnung müssen die Investitionen an einem Gebäude oder einer Wohnung vorgenommen werden, das
      - vor 1949 gebaut wurde oder
      - in den Jahren 1949 bis 1959 gebaut wurde und ganz oder teilweise unter Denkmalschutz steht, 
* Neubauvorhaben müssen zur Stabilisierung von Stadtvierteln, z. B. durch Baulückenschließung, erforderlich sein.

Die Einhaltung dieser Fördervoraussetzungen ist durch Vorlage einer entsprechenden Stellungnahme der Stadt oder Gemeinde im Antragsverfahren nachzuweisen.


Wer wird gefördert?

Haushalte, deren Gesamteinkommen innerhalb der Einkommensgrenze des § 5 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) liegt. Nähere Informationen erteilt das zuständige Finanzamt.

Gefördert wird nur der Eigentümer, der die Wohnung nach Abschluss der Baumaßnahmen als erster zu eigenen Wohnzwecken nutzt, unabhängig davon, ob der Erwerber oder ein Dritter, z. B. ein Bauträger, die Investitionen durchgeführt hat.


Wie wird gefördert?

Gefördert wird mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 12.000 € zuzüglich 2.400 € je Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Zuschuss wird wie die Eigenheimzulage nach Bezug der Wohnung in acht gleichen Jahresraten jeweils zum 30. März ausgezahlt. (Quelle: Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr)

Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104 – 106, 14480 Potsdam zu richten.

Weitere Auskünfte zum Förderprogramm und Antragstellung sind bei der ILB über das Infotelefon (0331) 6 60-13 22 erhältlich. 


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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