Pressemitteilung Nr. 262/04, 08.12.2004

Trichinellose bei Schwarzwild im Landkreis Spree-Neiße

Bei einem Wildschwein, das am 29.11.04 im Jagdgebiet Lübbinchen (Landkreis Spree-Neiße) erlegt wurde, sind Trichinen nachgewiesen worden.

Aus diesem Anlass sei das Problem der Trichinellose noch einmal kurz dargestellt:
Die Trichinellose gehört zu den Zoonosen, das heißt, die Erkrankung ist vom Tier auf den Menschen übertragbar und kann bei schwerem Verlauf zum Tode führen. Hervorgerufen wird diese Krankheit durch einen Fadenwurm, der sich im Darm des Wirtes ansiedelt und dessen Entwicklungsstadien (Larven) die Muskulatur befallen. Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von rohem oder auch unzureichend zubereitetem Muskelfleisch. Als Infektionsquelle spielen Haus- und Wildschweine eine wichtige Rolle.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der Europäischen Union sind Schweine, Wildschweine, aber auch Einhufer, Dachse, Sumpfbiber und Bären, sofern das Fleisch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, einer amtlichen Trichinenschau zu unterziehen. Nur eine ordnungsgemäß durchgeführte amtliche Trichinenuntersuchung kann den Menschen hinreichend vor einer Erkrankung schützen.

Deshalb wird nochmals eindringlich an alle Tierhalter und Jagdausübungsberechtigte appelliert, ihrer Pflicht, die Trichinenuntersuchung zu veranlassen, nachzukommen. 


Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
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