Pressemitteilung Nr. 194/07, 31.07.2007

Vermittlungsverfahren gescheitert

Das seit 1994 andauernde Streitverfahren zum Dorfkonsum Weskow, in dem nach Auffassung des Gerichtes, Nachbarschaftsrechte durch eine Baugenehmigung verletzt wurden, ist durch die Rückbauverfügung des Landkreises zum 31.12.2007 in eine neue Phase getreten. Zur Vermeidung dieser Härte wurde im März 2007 ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren initiiert.
 
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße teilt mit, dass zu seinem Bedauern, dieses am 28. März 2007 begonnene Vermittlungsverfahren durch den auf Initiative des Landkreises Spree-Neiße bestellten Mediator, dem Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D. Herr Dr. Gentzsch am 20.07.2007 offiziell beendet wurde.
 
Mit dieser angestrebten außergerichtlichen Einigung sah der Landkreis die Möglichkeit, so Landrat Dieter Friese, dieses seit 13 Jahren andauernde Verfahren mit der Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 50.000 EUR, die Rechtsnachteile des klagenden Nachbarn, Herrn Hold, auszugleichen. Dem Mediator gelang es nicht, diesen finanziellen Ausgleich mit der Gegenleistung einer grundbuchlichen Sicherung der Abstandsflächen des umstrittenen Dorfkonsums Weskow zu vermitteln. Auch alle anderen Ansätze einer Ausgleichsverhandlung, mit der Möglichkeit des Umzugs des klagenden Herrn Hold, scheiterten.
 
Grund für die Beendigung der Verhandlungen sind die finanziellen Forderungen des Nachbarn, Herrn Hold. Diese liegen um Größenordnungen über dem Angebot des Landkreises Spree-Neiße. Der Landkreis war bereit, einen über den allgemeinen, geschäftsüblichen Zahlungen liegenden Geldbetrag für diese angestrebten Grunddienstbarkeit zu bezahlen.
 
Die Kosten des gesamten Mediationsverfahrens, in fünfstelliger Höhe, werden durch den Landkreis Spree-Neiße getragen.
 
Trotz dieses Rückschlages wird weiterhin intensiv an der Lösung des Problems und damit am Erhalt des Konsums Weskow gearbeitet.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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