Pressemitteilung Nr. 65/2021, 09.03.2021

SARS-CoV-2-Virus: Bestimmungen zur der Quarantäne für Erkrankte, Verdachts- und Kontaktpersonen der ersten Kategorie gelten bis einschließlich 28. März 2021

Da sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weiterhin auf einem hohen Niveau stabilisiert hat, wird die am 15.02.2021 bekanntgegebene Allgemeinverfügung bis einschließlich 28. März 2021 verlängert. Demgemäß müssen Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I sich – ohne weitere Anordnung – in häusliche Quarantäne begeben und dem Gesundheitsamt die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes mitteilen.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Kontaktaufnahme zur Verfügung;
 

  • Postalisch: Die Postanschrift des Gesundheitsamtes lautet: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Fachbereich Gesundheit Heinrich-Heine-Straße 1 03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
  • Elektronisch können sich Bürgerinnen und Bürger auch mittels E-Mail an das Gesundheitsamt wenden. Die E-Mail Anschrift lautet: Corona-Hotline@lkspn.de Auf der Internetseite des Landkreises stehen Ihnen unter www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/kontaktformulargesundheitsamt.html Kontaktformulare zur Verfügung. Sie haben hier einmal die Möglichkeit - dieses Formular online auszufüllen - das Formular als PDF herunterzuladen
  • Telefonisch unter Telefon: 03562/ 697540 
Erkrankte haben ferner, ohne dass es einer gesonderten Anordnung bedarf, dem Gesundheitsamt diejenigen Personen mit Vorname, Nachname und (soweit möglich) Adresse oder Telefonnummer zu melden, mit denen sie in den letzten 2 Tagen vor Symptombeginn bis zum Zeitpunkt des Quarantänebeginns persönlichen Kontakt gehabt haben. Erkrankte sind darüber hinaus verpflichtet, die Personen, mit denen sie in diesem Zeitraum persönlichen Kontakt gehabt haben, von sich aus zu benachrichtigen. Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie II müssen keine Kontakte nachverfolgen.
 
Dauer der Quarantäne
 
Die Quarantäne beginnt
  • für Erkrankte (auch ohne Symptome) ab dem Tag der positiv bestätigten Testabnahme. Sie endet mit Ablauf von 10 Tagen nach der Testabnahme und Vorliegen von Symptomfreiheit. Sollten 48 Stunden vor Ablauf des Quarantänezeitraumes noch Symptome vorliegen, endet die Quarantäne nicht. In diesem Fall ist zwingend wegen der Festlegung des anschließenden Quarantänezeitraumes mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
  • für Erkrankte mit besorgniserregenden SARS-CoV-2 Varianten ab dem Tag der positiv bestätigten Testabnahme. Sie endet frühestens mit Ablauf von 14 Tagen nach der Restabnahme und Vorliegen von Symptomfreiheit sowie negativen Tests
  • für Verdachtspersonen mit der Mitteilung des Gesundheitsamtes über die Anordnung der Testung oder, wenn eine solche Anordnung nicht erfolgt ist, unverzüglich nach der Testabnahme. Verdachtspersonen sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 t) IfSG dem Gesundheitsamt zu melden. Die Quarantäne endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ist das Testergebnis der Verdachtsperson positiv, wird die Quarantäne fortgesetzt. Die Dauer der Quarantäne beträgt in diesem Fall 10 Tage nach Testabnahme, bzw. 14 Tage, wenn die betreffende Person sich mit den besorgniserregenden SARS-CoV 2 Varianten angesteckt hat
  • für Kontaktpersonen der Kategorie I, die in demselben Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag der positiven Testung dieses Erkrankten. Sie endet mit Ablauf von 14 Tagen. Sollte während dieser Zeit ein weiterer Infektionsfall im eigenen Haushalt auftreten, ist Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen. Bestand Kontakt zu Erkrankten mit einer besorgniserregenden SaRS-CoV-2 Variante, erfolgt die Entlassung aus der Quarantäne erst nach Durchführung eines Antigenschnelltests oder PCR Nachweises.
  • für Kontaktpersonen der Kategorie I, die nicht im Haushalt mit einem bestätigten Erkrankten leben, mit dem Tag des letzten Kontakts zu einem positiv bestätigten Erkrankten. Die Quarantänezeit endet mit Ablauf von 14 Tagen und Vorliegen von Symptomfreiheit. Bestand Kontakt zu Erkrankten mit einer besorgniserregenden SARS-CoV 2 Variante erfolgt die Entlassung aus der Quarantäne erst nach Durchführung eines Antigenschnelltests oder PCR-Nachweises.
 
Ausnahmen von der Quarantänepflicht
 
Handelt es sich bei der Kontaktperson der Kategorie I um medizinisches Personal, Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Personal der kritischen Infrastruktur (Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen), können durch gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes Ausnahmen von der Dauer und dem Umfang der Quarantänepflicht festgelegt werden, wenn
 
  • durch den Arbeitgeber ein relevanter Personalmangel schriftlich nachgewiesen wurde, der den beruflichen Einsatz dieser Kontaktperson der Kategorie I erfordert und
  • die Kontaktperson der Kategorie I frei von Symptomen ist.
  • Kein Verdacht auf eine Ansteckung oder eine nachgewiesene Infektion mit den besorgniserregenden SARS-CoV-2 Varianten besteht.
 
Regeln der Quarantäne
 
  • Erkrankten, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die gesamte Dauer der Quarantäne untersagt, - die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes des Landkreises Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa zu verlassen. Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist (z. B. Hausbrand, medizinischer Notfall oder um sich erneut auf das SARS-CoV-2 Virus testen zu lassen), - Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören, -persönlichen Kontakt zu anderen häuslich isolierten Personen oder zu Erkrankten aus anderen Haushalten zu haben, - Schulen, Kitas oder Horte zu betreten, sofern sie das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen unumgänglich, haben Erkrankte, Ver-dachtspersonen oder Kontaktpersonen der Kategorie I die anderen Personen vorab ausdrücklich auf das (mögliche) Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 hinzuweisen. Bei dem unumgänglichen Kontakt ist ein Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard FFP 2) enganliegend zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren.
  • Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I haben im Haushalt nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten zu verschiedenen Zeiten eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Erkrankten sich in einem anderen Raum als die übrigen Haushaltsmitglieder aufhalten. d) Möglicherweise kontaminierte Abfälle (zum Beispiel benutzte Taschentücher, Küchenabfälle, Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet wurden) sind in der Restmülltonne zu entsorgen. Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind. Die Müllsäcke sind direkt in Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (zum Beispiel Keller
 
Die vollständige Allgemeinverfügung ist verfügbar unter:
https://www.lkspn.de/media/file/satzungen/allgemeinverfuegungen/2021/s25c-921030914240.pdf
 
Formulare
 
Antrag Ermöglichung der Fortsetzung von Tätigkeiten in Bereichen der kritischen Infrastruktur
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_fortfuehrung_taetigkeit_.pdf
 
Antrag auf Teilquarantäne
https://www.lkspn.de/media/file/corona/antraege/antrag_teilquarantaene.pdf
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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