Pressemitteilung Nr. 123/2021, 06.05.2021

Öffnung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Schulen

Am heutigen Tag, 06. Mai 2021, hat der Landkreis den 4. Tag in Folge einen Inzidenzwert von unter 165. Viele Eltern fragen daher nach, ab wann die Schulen wieder in den Wechselunterricht gehen bzw. wann die Notbetreuung endet.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz hat in § 28 b Absatz 2 folgende Regelung getroffen:

  1. Der Inzidenzwert muss an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Wert von 165 liegen.
  2. Der Landkreis gibt am nächsten (6.) Tag die Unterschreitung des Schwellenwertes öffentlich bekannt.
  3. Nach Bundesgesetz endet die Untersagung dann am übernächsten (7.) Tag.
  4. Der Tag der tatsächlichen Öffnung wurde durch die Corona- Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburgs „strenger“ gestaltet als im Bundesinfektionsschutzgesetz. Damit sollen die Schulen und die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sich planerisch auf die Öffnung einstellen können. Das bedeutet, dass die Untersagung erst mit Ablauf desjenigen Sonntags endet, der dem übernächsten Tag folgt, es sei denn, das zuständige Bildungsministerium bestimmt einen früheren Tag.
 
Sollte sich die Entwicklung der Zahlen weiterhin so fortsetzen, bedeutet dies für den Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa, dass unter Beachtung der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben eine Öffnung am 17.05.2021 erfolgen kann.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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