Pressemitteilung Nr. 47/2023, 22.02.2023

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises

Stadt Cottbus/Chóśebuz  und Gemeinde Kolkwitz/Gołkojce werden Sperrzone II

Aufgrund eines kürzlich gefundenen Wildschweinkadavers auf dem Gebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz, der auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest positiv getestet wurde, erlässt das für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und die Stadt Cottbus/Chóśebuz  zuständige Veterinäramt eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung.

Mit Wirkung zum 23. Februar 2023 werden die Restriktionsgebiete angepasst, sodass die Stadt Cottbus/Chóśebuz  und die Gemeinden Kolkwitz/Gołkojce und Teichland/Gatojce Teil der Sperrzone II werden.
Zudem wird der sogenannte Schutzkorridor südlich der Bundesautobahn 15 auf in der Verfügung ausgewiesene Gemarkungen der Stadt Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) und der Gemeinde Neiße-Malxetal ausgeweitet.

Ziel der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ist die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des ASP-Virus in Richtung Norden.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit der dazugehörigen Karte der Restriktionszonen finden Sie im Amtsblatt Nr. 5 unter www.lkspn.de → Aktuelles → Amtsblatt.

https://www.lkspn.de/aktuelles/aktuelles-landkreis-spree-neisse/amtsblatt.html .  


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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