Pressemitteilung Nr. 92/2023, 03.04.2023

Soforthilfe bei Sperrandrohung oder bereits vollzogener Sperre des Energieversorgers

Antragstellung auf einmalige Übernahme von Energiekosten (Strom und Gas) beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Die deutlich gestiegenen Energiekosten und die allgemeine Inflation führen für Privathaushalte zu unerwartet hohen Strom- und Gasrechnungen. Für Betroffene von angedrohten oder bereits vollzogenen Energiesperren wurde daher im Rahmen des Brandenburg-Pakets die Energiesperren-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie erlassen.

Bürgerinnen und Bürger, die die Soforthilfe in Anspruch nehmen möchten, finden auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) in der Rubrik „Energiesperren-Soforthilfe“ bzw. unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/brandenburg-paket/energiesperren-soforthilfe/ Informationen zur Beantragung, den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen sowie zum Verfahrensablauf.

Telefonisch können Fragen zur Soforthilfe durch das Team der Energiesperren-Soforthilfe des LASV unter 0355 2893404 beantwortet werden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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