Pressemitteilung Nr. 25/13, 05.02.2013

Erster Auswahltermin für Forst-Förderanträge

Für das letzte Bewilligungsjahr in der Förderperiode von 2007 bis 2013 ist der Startschuss gefallen. Der 15. Februar gilt für das Jahr 2013 als neue erste Eingangsfrist für Anträge nach der Forstrichtlinie (Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahme).
 
Im letzten Jahr der derzeit gültigen Förderperiode bestehen sehr gute Chancen für die Bezuschussung von Forstprojekten. Mit Mittelzuweisungen, die bis Mitte Februar erwartet werden, können fristgemäß und vollständig vorliegende Anträge, die an die Bewilligungsstelle Forst in Fürstenberg/Havel zu richten sind, zeitnah bewilligt werden.
 
Der erste Entscheidungstermin, 15. Februar, dient dazu, geplante Frühjahrspflanzungen noch in der Winterruhe zu bewilligen. Dadurch bekommen die Zuwendungsempfänger die nötige Sicherheit für ihre Projekte. Das Verfahren und die Richtlinie wurden im Vergleich zu 2012 nicht geändert. Interessierte Waldbesitzer sollten dieses Jahr nutzen, da mit Änderungen bezüglich der nächsten Förderperiode von 2014 bis 2020 zu rechnen ist.
 
Näheres zum Verfahren, die Formulare sowie weitere Prüftermine sind im Internet zu finden unter www.forst.brandenburg.de. (Service –> Förderung)
 
 
Die neu zugeschnittenen Oberförstereien bieten fachliche Beratung an: http://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/500471
 

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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