Pressemitteilung Nr. 92/03, 29.04.2003

Wichtige Information für alle Geflügelhalter

Maßnahmen zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest Auf Grund der weiteren Ausbreitung der Klassischen Geflügelpest in den Niederlanden und in Belgien bis an die deutsche Grenze ist am 13.04.03 eine Bundesverordnung, zuletzt geändert durch die erste Änderungsverordnung vom 28.04.03, mit nachfolgenden Schutzmaßnahmen in Kraft getreten: 1. Die Haltung von Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln oder Tauben ist unverzüglich mit Angabe des Namens, der Anschrift, der Anzahl der gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Spree-Neiße anzuzeigen. 2. Treten in einem Geflügelbestand (Hühner einschließlich Perlhühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln und Tauben) innerhalb von 24 Stunden Verluste von mehr als 2 % auf oder kommt es zu einer erheblichen Minderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so ist unverzüglich das o.g. Amt zu informieren, um diagnostische Maßnahmen einleiten zu können. 3. Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel sind untersagt. Der ambulante Handel mit Geflügel ist verboten. Die Abgabe von Geflügel am Ort der gewerblichen Niederlassung ist möglich. Ausnahmen kann das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf Antrag im Einzelfall zulassen. 4. Geflügel darf den Bestand nur verlassen, wenn 24 Stunden davor eine tierärztliche Untersuchung des Bestandes durchgeführt wurde und diese keine Hinweise für das Vorliegen von Klassischer Geflügelpest ergeben hat. 5. Geflügelhalter haben ab sofort ein Bestandsregister mit Datum des Zugangs und des Abgangs, der Geflügelart, Name und Anschrift des Transportunternehmens, des bisherigen Besitzers und des Käufers zu führen. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Mit der Einhaltung dieser Bestimmungen können Sie erheblich dazu beitragen, die Einschleppung dieser wirtschaftlich bedeutenden Geflügelseuche zu verhindern. Diese Verordnung hat zunächst bis zum Ablauf des 12.10.2003 Gültigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Spree-Neiße, zu erreichen unter Tel.: (03562) 986-13901 oder E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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