Pressemitteilung Nr. 207/2026, 12.08.2026
Fördermöglichkeit für Weiterbildungseinrichtungen in der Erwachsenenbildung
Die Kreisverwaltung stellt für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Fördermittel zur Grundversorgung gemäß § 7 des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) vom 01. Januar 2024 zur Verfügung.
Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel bildet die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung gemäß BbgEBG § 9 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Bis zum 13. November 2025 können Anträge von anerkannten Bildungsträgern für das Jahr 2027 gestellt werden.
Nähere Informationen unter Telefon: 03562 6981-94018 – Frau Neumann (Sachbearbeiterin Kultur).
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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