Wärmepumpenanlagen


Die Errichtung und Inbetriebnahme von Wärmepumpen ist bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen und bedarf i. d. R. der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

  • mindestens 6 Wochen vor Baubeginn

Die Gebühr berechnet sich nach dem Anlagenwert sowie der beantragten Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis auf Grundlage des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) i.V.m. der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (GebOUmwelt).

Für fachliche Auskünfte erreichen Sie uns unter der genannten Telefonnummer.

Fachbereich Umwelt (70)
SG Untere Wasserbehörde
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

Fax: 03562 986- 17088

Sachgebietsleiterin Untere Wasserbehörde
 Frau Hanisch

Telefon: 03562 986- 17016
E-Mail: umweltamt@lkspn.de
Zimmer: B.2.36

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden
Download Antrag PDF Datei (209 KB)
Quelle: MUGV

Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß § 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren
Download Anzeige PDF Datei (160 KB)
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Umwelt - Untere Wasserbehörde


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