Abnahme von fliegenden Bauten

  • Entgegennahme von Anzeigen zur Aufstellung von fliegenden Bauten sowie Durchführung einer Gebrauchsabnahme nach Landesbauordnung

Sprechzeiten

Nur nach telefonischere Vereinbarung bzw. per E-Mail

Gebühren

  • Für diese Amtshandlung der Gebrauchsabnahme werden Gebühren entsprechend der Brandenburgischen Baugebührenordnung erhoben.

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