Abnahme von fliegenden Bauten
- Entgegennahme von Anzeigen zur Aufstellung von fliegenden Bauten sowie Durchführung einer Gebrauchsabnahme nach Landesbauordnung
Sprechzeiten
Nur nach telefonischere Vereinbarung bzw. per E-MailGebühren
- Für diese Amtshandlung der Gebrauchsabnahme werden Gebühren entsprechend der Brandenburgischen Baugebührenordnung erhoben.
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