Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, sofern eine Antragsberechtigung nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben ist.
Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Erstattung eines Gutachtens geht eine Ortsbesichtigung voraus.

Sprechzeiten

Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Gebühren

  • entsprechend der Gebührenordnung nachzufragen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Kontakt

Fachbereich Kataster und Vermessung (62) / Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sachbearbeiter Grundstückswertermittlung
 Herr Schneidereit
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Kataster und Vermessung
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Zimmer: 215
Telefon: 0355 49912- 248
Fax:0355 49912- 111
E-Mail: katasteramt@lkspn.de

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