Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, sofern eine Antragsberechtigung nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben ist.
Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Erstattung eines Gutachtens geht eine Ortsbesichtigung voraus.
Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Erstattung eines Gutachtens geht eine Ortsbesichtigung voraus.
Zuständige Mitarbeiter
Fachbereich Kataster und Vermessung (62) / Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Sachbearbeiterin Gutachterausschuss/BodenrichtwerteFrau Hofmann
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Kataster und Vermessung
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus
Zimmer: 218
Telefon: 0355 49912- 247
Fax:0355 49912- 111
E-Mail: katasteramt@lkspn.de
Sprechzeiten
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Gebühren
- entsprechend der Gebührenordnung nachzufragen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses