Baukontrollen bei der Bauausführung
- Durchführung von Baukontrollen bei bauaufsichtlich genehmigten oder freigegebenen (Anzeigeverfahren) Bauvorhaben zur Klärung von bauordnungsrechtlichen Fragen in der Bauausführung
Abnahmetermine können im Vorfeld am Donnerstag mit den Mitarbeitern telefonisch abgestimmt werden.
Zuständig ist außer den unten aufgeführten Personen auch der Sachbearbeiter, der für die Erarbeitung der Baugenehmigung/Freigabe zuständig war. Seine Telefonnummer ist dem Deckblatt der Genehmigung zu entnehmen.
- Durchführung von Baukontrollen bei bauaufsichtlich genehmigten oder freigegebenen (Anzeigeverfahren) Bauvorhaben zur Klärung von bauordnungsrechtlichen Fragen in der Bauausführung
Abnahmetermine können im Vorfeld am Donnerstag mit den Mitarbeitern telefonisch abgestimmt werden.
Zuständig ist außer den unten aufgeführten Personen auch der Sachbearbeiter, der für die Erarbeitung der Baugenehmigung/Freigabe zuständig war. Seine Telefonnummer ist dem Deckblatt der Genehmigung zu entnehmen.
- werden für Schlussabnahmen nicht erhoben
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Fachbereich Bauordnung (63)
SG Rechtliche Bauaufsicht (Widerspruchsbehörde Dezernat I)
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 16388
SG Rechtliche Bauaufsicht (Widerspruchsbehörde Dezernat I)
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 16388
|
Telefon: 03562 986- 16345 E-Mail: bauordnungsamt@lkspn.de |
| Telefon: 03562 986- 16350 |
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