Baukontrollen bei der Bauausführung

  • Durchführung von Baukontrollen bei bauaufsichtlich genehmigten oder freigegebenen (Anzeigeverfahren) Bauvorhaben zur Klärung von bauordnungsrechtlichen Fragen in der Bauausführung 
 

Abnahmetermine können im Vorfeld am Donnerstag mit den Mitarbeitern telefonisch abgestimmt werden.

 

Zuständig ist außer den unten aufgeführten Personen auch der Sachbearbeiter, der für die Erarbeitung der Baugenehmigung/Freigabe zuständig war. Seine Telefonnummer ist dem Deckblatt der Genehmigung zu entnehmen.


Sprechzeiten

Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Gebühren

  • werden für Schlussabnahmen nicht erhoben

Kontakt

Fachbereich Bauordnung (63) / SG Rechtliche Bauaufsicht (Widerspruchsbehörde Dezernat I)
Baukontrolleur
 Herr Zech
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.4.21
Telefon: 03562 986- 16345
Fax:03562 986- 16388
E-Mail: bauordnungsamt@lkspn.de


Fachbereich Bauordnung (63) / SG Rechtliche Bauaufsicht (Widerspruchsbehörde Dezernat I)
Baukontrolleur
 Herr Gründel
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.4.36
Telefon: 03562 986- 16350
Fax:03562 986- 16388
E-Mail: bauordnungsamt@lkspn.de

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