Baukontrollen bei der Bauausführung
- Durchführung von Baukontrollen bei bauaufsichtlich genehmigten oder freigegebenen (Anzeigeverfahren) Bauvorhaben zur Klärung von bauordnungsrechtlichen Fragen in der Bauausführung
Abnahmetermine können im Vorfeld am Donnerstag mit den Mitarbeitern telefonisch abgestimmt werden.
Zuständig ist außer den unten aufgeführten Personen auch der Sachbearbeiter, der für die Erarbeitung der Baugenehmigung/Freigabe zuständig war. Seine Telefonnummer ist dem Deckblatt der Genehmigung zu entnehmen.
Zuständige Mitarbeiter
Fachbereich Bauordnung (63) / SG Technische Bauaufsicht
BaukontrolleurHerr Schickentanz
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.4.30
Telefon: 03562 986- 16345
Fax:03562 986- 16388
E-Mail: u.schickentanz-bauordnungsamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail
Gebühren
- werden für Schlussabnahmen nicht erhoben