Pressemitteilung Nr. 318/2020, 01.12.2020

Afrikanische Schweinepest: Neue Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am 01.12.2020 in Kraft – die Änderungen im Überblick

Am 01. Dezember 2020 tritt die neue "Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zur Festlegung eines gefährdeten Gebietes, eines Kerngebietes, einer weißen Zone sowie einer Pufferzone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen" in Kraft. Sie löst die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 05. Oktober 2020 ab.
Das sind die neuen Bestimmungen im Kurzüberblick:

  • Das gefährdete Gebiet (gG) verkleinert sich auf das Kerngebiet und die anschließende weiße Zone bzw. die davon betroffenen Gemarkungen.
  • Bereiche des ursprünglich gefährdeten Gebietes werden teilweise zur Pufferzone ernannt.
  • Die Pufferzone wird im Süden des Landkreises an der Grenze zu Sachsen ausgeweitet. Grund hierfür sind die neu aufgetretenen Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Landkreis Görlitz bzw. im Land Sachsen.
  • Die Land- und Forstwirtschaft ist außerhalb der weißen Zone wieder uneingeschränkt möglich.
  • Im gefährdeten Gebiet (Kerngebiet und Weiße Zone) ist die Fortwirtschaft wieder möglich. Einzig der mechanisierte Holzeinschlag (Harvester) und das Rücken sind an eine vorherige Fallwildsuche gebunden.
  • Für die Landwirtschaft im Kerngebiet und in der Weißen Zone gilt: Das Pflügen ist erst nach einer Fallwildsuche gestattet. Beim Anbau bestimmter Kulturen ist ein Leitfaden zur Anlage und Bewirtschaftung zu beachten. Grundsätzlich sind landwirtschaftliche Tätigkeiten im gefährdeten Gebiet mit der Fallwildsuche zu kombinieren.
  • Außerhalb der weißen Zone ist die Jagd wieder möglich – Schwarzwild soll hier sogar verstärkt bejagt werden.
  • Alle im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlegten Wildschweine müssen zwingen labordiagnostisch auf das Vorliegen einer Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest untersucht werden.
  • In der Weißen Zone und im Kerngebiet ist Tierseuchenbekämpfung notwendig. In diesem Fall bedeutet dies die Tötung und unschädliche Beseitigung aller potentiell infizierten Tiere.
  • Die Schutzzäune an der Neiße und der Weißen Zone müssen zwingen intakt bleiben, das heißt die Tore sind jederzeit geschlossen zu halten.
  • Weiterhin gilt: Alle gefundenen Kadaver sind unverzüglich zu melden.
Amtliche Tierärztin Kathrin Thiele aus dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu den Inhalten der neuen Allgemeinverfügung.
„Die intensiven Suchaktionen der vergangenen Wochen sowie das Errichten der Weißen Zone erlauben uns, dass wir die Beschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft teilweise abmildern oder aufheben. Dies soll vor allem die Last und Einbußen der betroffenen Betriebe lindern – zeitgleich aber auch die Sicherheit für die Hausschweinehaltungen gewährleisten, indem die Früherkennung von Fällen der ASP in der Pufferzone möglich ist. Sollte ein neuer Fall innerhalb und außerhalb der Restriktionsgebiete auftreten, werden alle Lockerungen selbstverständlich überdacht und entsprechend der Seuchenlage hinfällig.“
 
Die gesamte Allgemeinverfügung sowie die Kartenübersicht der Schutzzonen finden Sie unter: https://www.lkspn.de/aktuelles/afrikanische-schweinepest.html
 
Hintergrund: Gemäß der Strategie des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der ASP wurde eine sogenannte „weiße Zone“ um das erste Kerngebiet „Sembten/Neuzelle“ eingerichtet. Dabei handelt es sich um einen circa fünf Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet wie ein Halbkreis auf dem Gebiet der Landkreise Oder-Spree und Spree-Neiße umschließt. Das gesicherte Gebiet hat eine Fläche von rund 285 Quadratkilometern und wird mit zwei festen Zaun-Reihen  gesichert – einem äußeren und einem inneren. Parallel wird an der brandenburgisch-polnischen Seite entlang Oder und Neiße ebenfalls ein fester Wildschutzzaun gebaut.
Das Konzept einer „weiße Zone“ beziehungsweise „Zone Blanche“ wurde im Jahr 2018 in Belgien entwickelt. Dort hatten die Behörden feste Zäune hin zur französischen Grenze aufgestellt, um eine Ausbreitung der Seuche nach Westen zu verhindern. Frankreich etablierte zeitgleich ein eigenes Zaunsystem, so dass ein Korridor geschaffen wurde, der mit jagdlichen Maßnahmen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung weitgehend wildschweinfrei gehalten werden konnte.
 
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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