Pressemitteilung Nr. 50/05, 11.02.2005

Landesverfassungsgericht Brandenburg berät über Eingliederungen in die Stadt Cottbus

Verfassungsbeschwerdeverfahren von Gallinchen, Groß Gaglow und Kiekebusch sollen Ende Februar verhandelt werden

Am 15. Mai 2003 haben die Gemeinden Kiekebusch, Groß Gaglow und Gallinchen des Amtes Neuhausen (Spree) im Landkreis Spree-Neiße Klage gegen ihre Eingliederung in die Stadt Cottbus vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht.

In diesen Tagen hat das Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße nun mitgeteilt, dass „... in den kommunalen Verfassungsbeschwerdeverfahren der Gemeinden Gallinchen (...), Groß Gaglow (...) und Kiekebusch (...) das Landesverfassungsgericht voraussichtlich am 24. Februar 2005 über die kommunalen Verfassungsbeschwerden beraten und ggf. entscheiden wird“.

„Wir sehen dieser Beratung des Gerichtes mit besonderer Spannung entgegen“, so Landrat Dieter Friese nach der Information aus Potsdam, „und wir hoffen natürlich, dass unser Rechtsverständnis an diesem Tage bestätigt und die schon damals nicht nachzuvollziehende Entscheidung des Innenministeriums aufgehoben wird.“


Jana Weber, Pressesprecherin des Landkreises Spree-Neiße
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