Pressemitteilung Nr. 85/05, 08.03.2005

Landesverfassungsgericht Brandenburg berät am Donnerstag über kommunale Verfassungsbeschwerden

Landrat Friese befürchtet, seiner Rechte beraubt zu werden

Im Frühjahr 2003 haben die Gemeinden Kiekebusch, Groß Gaglow und Gallinchen des Amtes Neuhausen (Spree) und der Landkreis Spree-Neiße Klage gegen die Eingliederung der drei Landkreis-Gemeinden in die Stadt Cottbus vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht. Nachdem der ursprünglich angesetzte Beratungs- und Entscheidungstermin Ende Februar verschoben wurde, soll nunmehr am Donnerstag, dem 10. März 2005, über die kommunalen Verfassungsbeschwerden beraten und entschieden werden.

Landrat und Bürgermeister sehen diesen Termin inzwischen gar nicht mehr so optimistisch. „Wir haben berechtigten Grund zu der Annahme, dass die reale Gefahr besteht, dass den beteiligten Gemeinden Kiekebusch, Groß Gaglow und Gallinchen sowie dem Landkreis Spree-Neiße das ihnen zustehende Recht auf eine mündliche Verhandlung vorenthalten wird“, so ein verärgerter Landrat Dieter Friese. Friese befürchte, dass das Landesverfassungsgericht durch eine „Geheimentscheidung“ die vier Klägerinnen ihres grundlegenden Rechts auf rechtliches Gehör beschneiden würde „und das verstößt gegen die Landesverfassung, mindestens aber gegen die Prozessordnung des Landes Brandenburg“.

Welche Rechtsauffassung die vier Klägerinnen in diesem Punkt vertreten, warum sie auf dem Recht ihrer mündlichen Anhörung bestehen und welche Argumente sie vortragen wollen, um ihre Rechtsauffassung in der kommunalen Verfassungsbeschwerde zu bekräftigen, das sollen morgen die Themen sein während eines kurzfristig einberufenen

Pressegesprächs
im Vorfeld der Beratung des Landesverfassungsgerichts.


Jana Weber, Pressesprecherin des Landkreises Spree-Neiße
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