Pressemitteilung Nr. 216/2021, 30.08.2021

Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst

Kooperationsvereinbarung zur bestmöglichen Versorgung von Notfallpatienten ohne Grenzbarrieren

Nachdem 2019 der Beschluss der Kooperationsvereinbarung zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst zwischen dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und der Republik Polen gefasst wurde, erfolgt am 30.08.2021 die Unterzeichnung in der Wojewodschaft Gorzów Wielkopolski.

Der abschließenden Unterzeichnung waren seit 2019 umfassende Vorbereitungen und regelmäßige deutsch-polnische Arbeitstreffen vorausgegangen. Wesentliche Resultate dieser Treffen waren die Festlegung der Einsatzgebiete, die Organisation und Finanzierung, haftungsrechtliche Fragen und Wegerechte, der Abgleich der medizintechnischen Ausstattungen, die zweisprachige Kommunikation im Einsatzfall sowie die notfallmedizinischen Befugnisse der Rettungsteams.

„Ich freue mich sehr, dass die Ergebnisse der Arbeitstreffen nun in der Vereinbarung festgehalten werden“, sagt Landrat Harald Altekrüger. „Das Ziel unserer Zusammenarbeit ist die bestmögliche Versorgung für Notfallpatienten, ohne dass Grenzbarrieren der schnellen Hilfe im Weg stehen. Zusätzlich ist damit für die Patienten und die Rettungsteams eine erhebliche Rechtssicherheit gegeben.“

Durch die Vereinbarung würden auch die Absprachen zwischen deutschen und polnischen Rettungsdiensten verbessert, so der Landrat von Spree-Neiße. „Die Kommunikation im Einsatzfall läuft über die Regionalleitstelle Oderland in Frankfurt/Oder. Von dort aus werden die Rettungsteams schnell alarmiert und die Einsatzfahrzeuge entsprechend koordiniert“, führt er weiter aus.

Begleitet und geführt wurden die Verhandlungen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK), die Landesrettungsschule Bad Saarow, die Euroregion Spree-Neiße-Bober und die Regionalleitstellen sowie die beteiligten Rettungsdienstträger. Die Grundlage für diese internationale Zusammenarbeit stellt das Rahmenabkommen zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über das grenzüberschreitende Zusammenwirken im Rettungsdienst dar. Dieses wurde vor zehn Jahren in Warschau unterzeichnet. Es umfasst auf deutscher Seite die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und den Freistaat Sachsen. Auf polnischer Seite gilt es für die Wojewodschaften Westpommern, Lebuser Land und Niederschlesien.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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