Pressemitteilung Nr. 81/14, 10.04.2014

Stellungnahme zu den Pressemeldungen zum Urteil des Arbeitsgerichtes Cottbus vom 09.04.2014

„Auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Presseberichtserstattungen, ist die Entscheidung für uns nicht nachvollziehbar“, erklärt der Werkleiter Hermann Kostrewa. Hier stellt das Gericht einerseits fest, dass der gezahlte Lohn sittenwidrig sei, entbindet aber andererseits den Arbeitgeber von seiner Verantwortung. Es ist unverständlich, warum hier der Arbeitnehmer für seinen niedrigen Arbeitslohn verantwortlich gemacht wird. Der Argumentation, die Betroffenen seien aus Gefälligkeit zu einem derart niedrigen Lohn eingestellt worden, um ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern ist entgegenzuhalten, dass es hier ausreichend Fördermöglichkeiten wie z.B. Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber gibt. Beim Jobcenter Spree-Neiße gilt dabei als untere Grenze derzeit ein Mindeststundenlohn von 6,50 Euro.
 
Allgemein ist zu beachten, dass sittenwidrige Löhne dazu führen, dass Betroffene ihren Lohn aus Steuergeldern aufstocken müssen. Dies stellt eine ungerechtfertigte Subventionierung der Arbeitgeber dar, die sich weigern, angemessene Löhne zu zahlen.
 
„Das Jobcenter Spree-Neiße wird weiterhin die Löhne auf Sittenwidrigkeit prüfen, da es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne jegliche Präzedenzwirkung handelt“, so der Werkleiter des Jobcenters Hermann Kostrewa.  Zudem ist das Berufungsverfahren abzuwarten.
 
Jobcenter Spree-Neiße
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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