Pressemitteilung Nr. 209/03, 24.10.2003

Neues im ''Kinostreit Groß Gaglow'': Verwaltungsgericht untersagt dem Landkreis die Erteilung der Baugenehmigung

Landrat: Schicksal des Kinos liegt nun in den Händen von Cottbus


Wie der Landkreis Spree-Neiße heute Vormittag unterrichtet wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Cottbus gestern den von der Stadt Cottbus gestellten Antrag, „dem Antragsgegner (dem Landkreis Spree-Neiße – d.A.) im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu verpflichten, bis zum 26. Oktober 2003 keine neue Baugenehmigung für das Großkino Groß Gaglow zu erteilen“, stattgegeben. Damit wird dem Landkreis Spree-Neiße die Erteilung der Baugenehmigung untersagt. 

In der Begründung des Verwaltungsgerichtsbeschlusses heißt es u.a., dass zwar „ ... die Erteilung einer Genehmigung für das beantragte Multiplexkino ... möglich“ ist, da „... nach § 8 Abs. 3 BauNVO ... Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig“ sind, aber „von einer Rechtswidrigkeit einer etwa zu erteilenden Baugenehmigung ... nach dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegebenen Prüfungsmaßstab deshalb auszugehen (ist), weil vieles für eine Unwirksamkeit der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Seegraben Nord’ der Gemeinde Groß Gaglow vom 8. September 2003 spricht.“ In der Begründung heißt es weiter: „Nach den vorgelegten Unterlagen liegt ein Bekanntmachungsfehler vor. Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Seegraben Nord’ konnte nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht werden, weil zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in der Gemeinde Groß Gaglow keine wirksame Bekanntmachungsgrundlage vorhanden war. Die vom Amt Neuhausen/Spree eingereichte Hauptsatzung der Gemeinde Groß Gaglow vom 08. November 1999 ist nämlich unwirksam, weil sie entgegen § 4 Nr. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen vom 25. April 1994 in einem Amtsblatt ohne Angabe des Ortes in der Ausgabe im Kopf des Veröffentlichungsblattes (Amtsblatt vom 26. November 1999) veröffentlicht wurde.“ 

Landrat Dieter Friese in Kenntnis der neu ergangenen Entscheidung: „Der Landkreis hat im Rahmen seiner ihm zur Verfügung stehenden bauordnungsrechtlichen Mittel versucht, das Kino vor einer Schließung zu bewahren, um einerseits der Bevölkerung nicht eine wichtige und gut frequentierte Freizeiteinrichtung zu nehmen und andererseits Schaden vom Landkreis abzuwenden. Den neuen Beschluss des Verwaltungsgerichtes nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis. Das heißt, dass das weitere Verfahren nun nicht mehr in unserer Hand liegt. Wir hoffen jedoch, dass auch die Stadt Cottbus im Sinne der hier lebenden Menschen entscheidet und sich nicht selbst um einen wesentlichen Standortfaktor bringt. Ich persönlich befürchte, dass mit einer möglichen Schließung dieser äußerst wichtigen Freizeiteinrichtung noch mehr junge Menschen unserer Region den Rücken kehren.“

Gemäß Gemeindeneugliederungsgesetz, das am Sonntag in Kraft tritt, wird der Landkreis Spree-Neiße alle im Zusammenhang mit der Eingemeindung von Groß Gaglow, Gallinchen und Kiekebusch nach Cottbus stehenden Unterlagen – darunter auch den Bauantrag des Multiplexkinos – an die Stadt Cottbus übergeben.   


Jana Weber, Pressesprecherin des Landkreises Spree-Neiße
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