Pressemitteilung Nr. 21/2026, 20.01.2026

Information der Unteren Naturschutzbehörde

Die Talsperre Spremberg hat sich zu einem beliebten Ausflugsziel und einer überregional bekannten Adresse für Angler und Wassersportler entwickelt. Gleichzeitig sind die Wasserfläche sowie der Großteil der umliegenden Ufer- und Waldbereiche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
 
Um insbesondere den Ansprüchen der Hobbyangler gerecht zu werden, wurde bereits in den 90er Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Landesanglerverband Brandenburg und dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa getroffen, die die Ausweisung von gewässernahen Parkmöglichkeiten am West- und Ostufer der Talsperre zur Folge hatte.
 
Leider musste in der Vergangenheit zunehmend festgestellt werden, dass die Befahrung des Schutzgebietes mit Kraftfahrzeugen über die zulässigen Flächen hinaus stark zugenommen hat und in diesem Zusammenhang Großzelte, mobile Küchen und Unterkünfte im Schutzgebiet aufgestellt werden.
 
Um weiterhin die Ausübung der rechtmäßigen Fischerei bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzzweckes ermöglichen zu können, werden voraussichtlich bis Ende Februar 2026 illegal errichtete Waldwege und Zufahrten im Uferbereich mit Findlingen gesperrt.
 
Die Maßnahme erfolgt im Auftrag des Landesbetriebes Forst Brandenburg und wird mit Fördermitteln des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa finanziert. Die Talsperrenverwaltung (Landesamt für Umwelt Brandenburg) hat der Maßnahme zugestimmt.
 
Die Untere Naturschutzbehörde erhofft sich durch die Maßnahme eine deutliche Verbesserung der Lage. Damit keine weitergehenden Einschränkungen erforderlich werden, sind alle Freizeitsuchenden dazu aufgerufen, sich zum Schutz der empfindlichen Natur entsprechend rücksichtsvoll zu verhalten.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren von Waldwegen nur im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Fischereiausübung in Verbindung mit einer gültigen Waldfahrgenehmigung zulässig ist, die über das Forstamt Spree-Neiße einzuholen ist. Alle weiteren Freizeitsuchenden müssen die öffentlichen Strandbereiche nutzen.
 
Um den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen, wird die Untere Naturschutzbehörde weiterhin regelmäßige Kontrollen an der Talsperre Spremberg durchführen.
 
Auskünfte zu den Inhalten der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Talsperre Spremberg“ erteilt die Untere Naturschutzbehörde gern unter Tel.: 03562 986 17001 oder per E-Mail an umweltamt@lkspn.de.
 
Der Standort der ausgewiesenen Stellplätze und der dahinterliegenden Sperrungen lassen sich aus der beigefügten Karte entnehmen.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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