Pressemitteilung Nr. 151/2005, 03.05.2005

Information für alle Leistungsempfänger

Im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld II erfolgt die Entscheidung über die Höhe der Leistung für einen festgesetzten Bewilligungszeitraum. In der Regel beträgt dieser Zeitraum sechs Monate. Das konkrete Ende Ihres Bewilligungszeitraumes können Sie dem Ihnen übersandten Bewilligungsbescheid über das Arbeitslosengeld II entnehmen. Dies betrifft sowohl die Fälle, die bereits durch den Landkreis Spree-Neiße entschieden wurden, als auch die Personen, die bisher ihren Bewilligungsbescheid und das Arbeitslosengeld II von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben.

Für die Weiterbewilligung des Arbeitslosengeldes II ist es daher in jedem Fall erforderlich, einen gesonderten Antrag im Eigenbetrieb „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ des Landkreises Spree-Neiße zu stellen. Bei fristgerechter Antragstellung auf Weiterbewilligung des Arbeitslosengeldes II ist es nicht notwendig, das bisher verwandte 16-seitige Antragsformular auszufüllen.

Bitte sprechen Sie daher spätestens vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes bei Ihrer/m zuständigen Sachbearbeiter/in im Eigenbetrieb vor, um die Weiterbewilligung Ihrer Leistungen zu beantragen. Der/die für Sie zuständige Mitarbeiter/in wird Ihnen das kurze Antragsverfahren für die Weiterbewilligung darstellen und steht Ihnen auch für mögliche weitere Fragen zum Arbeitslosengeld II zur Verfügung.

Unter Beachtung der o.g. Vier-Wochen-Frist sind die rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrages und die pünktliche Auszahlung der Leistung gewährleistet.

Hinweis: Die Bewilligung des Arbeitslosengeldes II erfolgt ab dem Datum der Antragstellung. Es können daher keine Leistungen für Zeiten vor der erforderlichen Antragstellung erbracht werden (§ 37 SGB II).


Eigenbetrieb „Grundsicherung für Arbeitssuchende“
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