Pressemitteilung Nr. 218/16, 13.10.2016

Schwerbehinderung – Welche Rechte und Nachteilsausgleiche stehen schwerbehinderten Menschen zu?

Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder Menschen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben nach dem Sozialgesetzbuch IX ein Recht auf Hilfe. Und zwar auf die Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
 
Wer gilt als schwerbehindert im Sinne des SGB IX? Wie und durch wen wird die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt? Bei welchem Amt wird ein Antrag gestellt? Welche Rechte haben schwerbehinderte Menschen? Und welche Nachteilsausgleiche können in Anspruch genommen werden? Zu all diesen Fragen und in Fragen rund um die Pflege ­berät Sie das Team des Pflegestützpunktes Forst (Lausitz). Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen von Anträgen, insbesondere Pflegeanträge sowie bei Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht.
 
Sie finden uns im Pflegestützpunkt Forst (Lausitz) dienstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr in der Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz) im Kreishaus.
 
Unsere Außenstelle Spremberg befindet sich in der Dresdner Straße 12 in 03130 Spremberg und Sprechzeiten sind jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
 
Unsere Telefonnummern lauten:
03562 986-15027 und 03562 986-15098 und 03562 986-15099.
 
Gern können Sie auch einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren.
Wir bieten Ihnen eine neutrale Pflegeberatung und –koordination. Wir sind eine kostenlose und neutrale Beratungsstelle der Pflege- und Krankenkassen und der kommunalen Träger.
 
Pflegestützpunkt Forst (Lausitz)


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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