Pressemitteilung Nr. 235/16, 15.11.2016

Der Pflegestützpunkt Forst (Lausitz)

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld

Wenn ganz plötzlich ein naher Angehöriger zum Pflegefall wird, können Sie bis zu zehn Arbeitstage von Ihrer Arbeitsstelle fern bleiben. In dieser Zeit können Sie eine bedarfs­gerechte Pflege für die neue Situation und Ihren Angehörigen organisieren. Dieses Recht hat jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Größe der Firma bzw. des Betriebes. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen diese 10 Tage gewähren. Um auch finanziell abgesichert zu sein, können Sie Lohnersatzleistungen in Form des Pflegeunterstützungsgeldes bei der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen beantragen.
 
Möchten Sie Ihren Angehörigen bis zu sechs Monate pflegen, können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber ganz oder teilweise freistellen lassen. Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein? Woher bekomme ich für diese Zeit mein Geld zum Lebensunterhalt? Darf ich auch länger als sechs Monate meinen Angehörigen pflegen? Was muss ich beachten und wie bin ich in dieser Zeit versichert?
 
All diese und weitere Fragen rund um das Thema Pflege beantworten Ihnen gern die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes Forst (Lausitz) in der Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz). Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern 03562 986-15099, 03562 986- 15098, 03562 986-15027.
 
Unsere Sprechzeiten:
Dienstag, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
 
Unsere Außensprechstunde in Spremberg findet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat in der Dresdner Straße 12 statt. Hier sind unsere Beraterinnen von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr gern für Sie da.
 
Ihr Team vom Pflegestützpunkt Forst (Lausitz)
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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