Pressemitteilung Nr. 18/17, 19.01.2017

Die Neuerungen im Pflegestärkungsgesetz II ab 01.01.2017

Themennachmittag im Pflegestützpunkt Forst (Lausitz)

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde neu definiert, die drei Pflegestufen wurden zu den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt und das neue Begutachtungsinstrument betrachtet den pflegebedürftigen Menschen in seiner Selbstständigkeit, seinen vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten, und nimmt auch in Betracht, wie viel personelle Unterstützung er in seinem Alltag benötigt. Es spielt nun keine Rolle mehr, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist, das bedeutet, psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit werden nun gleichgesetzt. Die gutachterliche Bewertung legt nun den Schwerpunkt allein darauf, ob eine Person in der Lage ist, die jeweilige Aktivität allein oder mit Unterstützung durchführen zu können. Mit diesen Neuerungen sollen die Pflegeleistungen besser an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere Menschen mit Demenz, angepasst werden.
Mit dieser neuen Pflegereform werden nicht nur mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistungen haben, auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung bringen eine deutliche Verbesserung.
 
Der Pflegestützpunkt Forst (Lausitz) bietet zu diesem Thema eine
Informationsveranstaltung
am Mittwoch, dem 22.02.2017, um 15:00 Uhr
in den Räumlichkeiten des Landkreises Spree-Neiße
an.
 
Wenn Sie Interesse haben und um besser planen zu können, bitten wir Sie um rechtzeitige Voranmeldung bis 15.02.2017 unter folgenden Telefonnummern
03562 / 986 150 27,
03562 / 986 150 98,
03562 / 986 150 99.
 
Ein kostenfreies Angebot des Pflegestützpunktes Forst (L.).


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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