Pressemitteilung Nr. 202/17, 10.08.2017

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch!

Das Veterinäramt informiert!

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und Polen auf. Seit Ende Juni 2017 wurden auch bei mindestens 25 verendeten Wildschweinen im Südosten Tschechiens und Ende Juli in zwei Kleinstbetrieben bei Hausschweinen im Norden Rumäniens festgestellt.
 
Die ASP ist eine fieberhafte, hoch ansteckende meist tödlich verlaufende Viruserkrankung bei Wild- und Hausschweinen. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Es gibt weder Impfstoffe noch andere Medikamente zu deren Behandlung.
Die Krankheitszeichen und  -verläufe sind unspezifisch wie Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen, Atemproblemen oder blutigem Durchfall, die sich nicht unterscheiden lassen von der Klassischen/Europäischen Schweinepest (ESP) oder anderen Krankheiten. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.
 
Die Übertragung der Krankheit erfolgt nicht nur auf direktem Wege von Tier zu Tier (besonders Wild- zu Hausschwein oder durch Schadnager) sondern auch über Handel von Tieren, Fleisch, Transportfahrzeugen oder durch Verfütterung von tierischen Speiseabfällen. Durch unsachgemäße Entsorgung von entsprechenden Produkten, wie das Wegwerfen von Essensresten an Rastplätzen, können sich Wildschweine mit dem Erreger infizieren.
 
Wachsamkeit und Vorbeugungsmaßnahmen sind geboten, um die Gefahr der Einschleppung zu minimieren.
Die wichtigsten Maßnahmen für Schweinehaltungen sind:
  1. Intakte Umzäunung. Hausschweine dürfen keinen Kontakt zu Wildschweinen haben. Eingänge und Tore müssen verschlossen sein.
  2. Kein Zutritt für fremde Personen.
  3. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen von Ställen, Gerätschaften, Transportfahrzeugen sowie der im Stall getragenen Kleidung.
  4. Effektive Schadnagerbekämpfung.
  5. Keine Verfütterung von tierischen Küchenabfällen.
  6. Zukauf von Schweinen nur aus Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatus.
     
Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten zusätzlich auf folgende Vorsichtsmaßnahmen achten:
  1. Mögliche Übertragungswege durch Kleidung, Schuhen, Gerätschaften, Abfälle oder Trophäen insbesondere bei Jagdreisen in andere Reviere oder im Ausland vermeiden, Jagdgegenstände sorgfältig reinigen und desinfizieren, nicht mit Jagdbekleidung oder Jagdausrüstung in den Stall gehen.
  2. Den Stall nach der Jagd erst nach gründlicher Reinigung und Desinfektion betreten.
  3. Tot aufgefundene Wildschweine untersuchen lassen.
  4. Erlegte verhaltensauffällige Tiere oder Tiere mit Organveränderungen unverzüglich der Veterinärbehörde, Tel.: 03562-986 18301, melden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Seite zurück