Pressemitteilung Nr. 283/17, 08.11.2017

Agrarförderung für alle Landwirte!

Durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umweltschutz und Landwirtschaft (MLUL) wurden die Termine und Informationen für die KULAP-Antragstellung 2018 bekanntgegeben.
 
1.) Zugelassen sind für die Förderprogramme:
FP 830 „Moorschonende Stauhaltung“
FP 850 „Pflege extensiver Obstbestände“
FP 880 „Ökologischer Landbau“

  • Förderanträge, Erweiterungsanträge, Ersetzungsanträge, Änderungsanträge, Übernahmeanträge und Anträge auf Fördernehmerwechsel
  • Erweiterungen sind bis 20% der bisherigen Verpflichtungsfläche nur noch möglich.
 
2.) für die Förderprogramme:
FP 810 „Extensive Bewirtschaftung von Grünland“,
FP 820 „Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten“
FP 840 „Klima-, Wasser- und bodenschonende Nutzung von Acker als Grünland oder Umwandlung von Acker in Grünland“
FP 860 „Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen“
FP 870 „Erhaltung tiergenetischer Ressourcen“
 
Ausschließlich Änderungsanträge, Übernahmeanträge und ­Anträge auf Fördernehmerwechsel möglich.
 
Sollten Sie eine Herbstantragstellung für „KULAP 2018“ in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes oder Ihren landwirtschaftlichen Berater!
 
Die Antragssoftware WEB-Client wird voraussichtlich ab dem 13.11.2017 online zur Verfügung stehen und erfolgt analog der Antragstellung im Mai nur noch online.
PC–Workshops sind für diese Antragstellung nicht geplant. Sollten Sie Hilfe zur Antragstellung benötigen, steht Ihnen das Sachgebiet Landwirtschaft natürlich trotzdem zur Verfügung. Dafür bitten wir aber unbedingt um eine Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03562 986-18318.
 
Antragsfrist ist der 15.12.2017!
Wie schon in den vergangenen Jahren informiert, wird in der Mai-Antragstellung die Referenz mit Pflegestopp Februar 2018 zur Verfügung stehen. Nur im Rahmen dieser Referenz wird die Antragstellung möglich sein.
 
Damit möglichst alle Feldblockveränderungen in dieser Referenz enthalten sind, weisen wir nochmals darauf hin das ALLE Antragsteller, die zum Herbst aktualisierte Referenz auf Richtigkeit zu überprüfen und mögliche Feldblockänderungen bis spätestens zum 31.12.2017 anzuzeigen. Änderungen sind eindeutig zu erläutern. Hilfreich ist ein Ausdruck des Luftbildes mit Hinweisen zur gewünschten Änderung am Feldblock. Nur so kann eine zügige und Termingerechte Bearbeitung in der Feldblockpflege gewährleistet werden.

Rücksprachen mit den Feldblockbearbeitern sind unter den Rufnummern 03562 986-18315 und -18318 möglich.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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