Pressemitteilung Nr. 99/2020, 08.04.2020

Hinweis des Jugendamtes: Vaterschaftsanerkennungen sind weiterhin möglich

Da die Vaterschaftsanerkennung die Grundlage für zahlreiche Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten wie z.B. Unterhalts- oder Erbansprüche ist, weist der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa darauf hin, dass diese trotz der aktuellen Situation weiterhin möglich sind. Wie bei allen anderen dringlichen Verwaltungsangelegenheiten, ist jedoch auch hier eine Voranmeldung per Telefon oder E-Mail zwingend erforderlich. Nach Absprache eines Termins wird dem Besucher eine genaue Uhrzeit und ein genauer Ort mitgeteilt, an dem ihm nach Vorzeigen seines Personalausweises ein Einlass in die Kreisverwaltung gewährt wird, um sein Anliegen bezüglich der Vaterschaftsanerkennung zu erledigen.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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