Pressemitteilung Nr. 15/2021, 19.01.2021

SARS-CoV-2-Pandemie: Testpflicht für Einreisende und Reiserückkehrende aus außerdeutschen Risikogebieten

Die neue Quarantäneverordnung des Landes Brandenburgs sieht ab sofort die Testpflicht für Einreisende und Rückkehrende in das Bundesgebiet vor. Laut Staatskanzlei sind Reisende aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet außerhalb Deutschlands künftig dazu verpflichtet, sich auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen zu lassen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise oder unmittelbar danach erfolgen. Das Ergebnis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen und ist bis zum Ende der zehntätigen Quarantäne aufzubewahren. Frühestens nach fünf Tagen können sich Betroffene mit einem negativen SARS-CoV-2-Befund vorzeitig von der Quarantänepflicht befreien lassen.
Neben der Testpflicht bleibt die Anordnung zur zehntätigen Quarantäne nach Ankunft bestehen. Auch Brandenburgs Nachbarland Polen zählt zu den RKI-Risikogebieten. Somit zieht der „kleine Grenzverkehr“, etwa für Einkäufe oder Tankfahrten, weiterhin die anschließende Isolierung nach sich. Ebenso müssen Einreisen nach wie vor digital angemeldet werden.  

Die von der Quarantänepflicht ausgenommen Personengruppen ändern sich hingegen nicht: Ausnahmen gelten für symptomfreie Berufspendler:innen, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Arztbesuche sowie Besuche von verwanden ersten Grades oder Lebenspartner:innen. Weitere spezifische Ausnahmen regelt die Verordnung.

Die Regelungen treten ab 13. Januar 2021 in Kraft und gelten zunächst bis 31. Januar 2021. Die verschärften Bestimmungen verfolgen das Ziel, die Verbreitung der neuen und vermutlich ansteckenderen Virusvarianten in Deutschland zu bremsen.

Der vollständige Verordnung in deutscher Sprache: https://www.euroregion-snb.de/files/831/sars-cov-2-quarv5.pdf?fbclid=IwAR21XVU_Ix16dhMqkX22_BjC8L9xJOT9BrnT5nuUhEEzYCx4n4v5AasKrg0
Die vollständige Verordnung in polnischer Sprache: https://euroregion-snb.de/files/830/2021-01-13-sars-cov-2-quarv-pol.pdf


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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