Pressemitteilung Nr. 132/2021, 17.05.2021
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung der verschärften Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Laut den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts sind im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa kumulativ am Donnerstag, den 13.05.2021 98,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt. Damit liegt im Gebiet des Landkreises seit diesem Tage kumulativ weniger als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus vor.
Entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 5 Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV 2 EindV vom 06.03.2021 (GVBl. II/21, Nr. 24), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.05.2021(GVBl. II./21, Nr. 49), gebe ich diese Tatsache öffentlich bekannt.
Nach § 5 Abs. 2 Satz 4 Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung entfällt bei Versammlungen die Begrenzung der Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf 100. Versammlungen sind damit wieder entsprechend § 5 Abs. 1 Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung unter freien Himmel ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, wenn die Veranstalterinnen und Veranstalter auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherstellen:
Entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 5 Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV 2 EindV vom 06.03.2021 (GVBl. II/21, Nr. 24), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.05.2021(GVBl. II./21, Nr. 49), gebe ich diese Tatsache öffentlich bekannt.
Nach § 5 Abs. 2 Satz 4 Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung entfällt bei Versammlungen die Begrenzung der Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf 100. Versammlungen sind damit wieder entsprechend § 5 Abs. 1 Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung unter freien Himmel ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, wenn die Veranstalterinnen und Veranstalter auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherstellen:
- die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden, einschließlich Versammlungsleitung sowie Ordnerinnen und Ordner,
- die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Teilnehmenden,
- das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Teilnehmenden, einschließlich Versammlungsleitung sowie Ordnerinnen und Ordner.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa