Pressemitteilung Nr. 193/2021, 26.07.2021

Einhaltung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist notwendig

Beachtung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Aufgrund der Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wurde die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen am 15.07.2021 angeordnet.

Weil die Umsetzung dieser Maßnahmen das Infektionsgeschehen im Landkreis wesentlich beeinflusst, hält der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa alle Bürgerinnen und Bürger zur Beachtung der Vorgaben an. Betroffen von Einschränkungen und entsprechenden Maßnahmen sind neben den Jägern und Landwirten auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemarkungen in den Sperrzonen und Kerngebieten.

„Derzeit können Waldgebiete und offene Landschaften in den betroffenen Gebieten aufgrund des Betretungsverbotes nicht zur Naherholung genutzt werden. Durch Pilzsucher, Beerensammler und Spaziergänger kann das ASP-Virus in andere Gebiete eingetragen werden“, begründet Dr. Helfried Kröber, Amtstierarzt des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa, die Maßnahmen. „Zudem können Wildschweine durch Menschen im Wald beunruhigt reagieren. Die aktuelle Lage erfordert jedoch möglichst wenig Bewegung der Schwarzwildrotten im Areal“, so Dr. Kröber weiter.

Abhängig von der Zuordnung zu der jeweiligen Sperrzone oder Kerngebiet gelten für Bürgerinnen und Bürger in den Gemarkungen folgende Anordnungen:

In der Sperrzone II SPN-Nord (Atterwasch, Bärenklau, Grano/Granow, Groß Drewitz, Krayne, Lauschütz, Lübbinchen, Pinnow, Reicherskreuz, Schenkendöbern, Sembten, Staakow und Guben, einschl. Bresinchen, Deulowitz und Guben) gilt:

  • Hunde sind an der Leine zu führen
In der Sperrzone II SPN-Nord gibt es zusätzlich das Kerngebiet SPN-Nord (Bresinchen, Groß Drewitz, Lauschütz, Sembten). Hier gilt außerdem:
  • Hunde sind an der Leine zu fhren
  • das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist verboten
  • Ausnahmen: Gefahr in Verzug, Privatflächenbesitzer, Durchgangsverkehr auf öffentlichen Straßen und Radwegen

Das Kerngebiet SPN-Nord wird darüber hinaus von einer weißen Zone (Atterwasch, Bärenklau, Bresinchen, Deulowitz, Grano, Groß Drewitz, Guben, Krayne, Lübbinchen, Pinnow, Schenkendöbern) umschlossen. Hier gilt: 
  • Hunde sind an der Leine zu führen
In der Sperrzone II SPN-Süd (Döbern, Forst (Lausitz), Groß Bademeusel, Klein Bademeusel, Groß Jamno, Groß Kölzig, Jerischke, Jocksdorf, Klein Kölzig, Preschen, Groß Schacksdorf, Simmersdorf, Friedrichshain, Reuthen, Klein Loitz, Bohsdorf, Jämlitz, Klein Düben, Tschernitz, Wolfshain, Schönheide, Hornow, Lieskau, Wadelsdorf, Gahry, Jethe, Mattendorf, Trebendorf, Drieschnitz, Gablenz) gilt:
  • Hunde sind an der Leine zu führen
Zudem gilt im Kerngebiet SPN-Süd (Gebiet südlich der A 15 und östlich der B 115, nördliche Begrenzung: A 15 beginnend von Abfahrt Forst bis Grenzübergang Bademeusel/ PL; westliche Begrenzung: A 15 beginnend von Abfahrt Forst – B 115 Richtung Süden bis Ortsmitte Döbern, L 49 über Friedrichshain bis zur B 156, dieser östlich folgend bis Tschernitz, Abzweig nach Klein Düben Richtung Kromlau):
  • Hunde sind an der Leine zu führen
  • das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist verboten
  • Ausnahmen: Gefahr in Verzug, Privatflächenbesitzer, Durchgangsverkehr auf öffentlichen Straßen und Radwegen
Aktuelle Informationen zu der Lage der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa sowie eine Karteübersicht der Schutzzonen finden Sie unter https://www.lkspn.de/aktuelles/afrikanische-schweinepest.html.


 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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