Pressemitteilung Nr. 175/2024, 25.07.2024

Afrikanische Schweinepest: EU-Kommission genehmigt Aufhebung der Sperrzone III in Spree-Neiße

Das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa informiert, dass die Europäische Kommission (EU) die Sperrzone III zu Gebieten der Sperrzone II heruntergestuft werden.
Auf der Grundlage der EU-Verordnung 2023/594 war die sogenannte Sperrzone III am 3. März 2023 im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa aufgrund eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei einem Kleinsthalter mit elf Hausschweinen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz eingerichtet worden.

Die Sperrzone III umfasst die Gebiete, in denen ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt wurden. Die Sperrzone II umfasst die Gebiete, in denen ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen festgestellt wurden. Auch die Ausweisung der Kerngebiete und Weißen Zonen beziehen sich auf Infektionsgebiete von Wildschweinbeständen. Die Sperrzone I stellt die sogenannte Pufferzone dar.

Mit Aufheben der Sperrzone III entfallen die vorübergehenden strengen Einschränkungen innerhalb des Restriktionsgebietes um den Ausbruchsort. Mit Wirkung zum 25. Juli 2024 tritt die Aufhebung in Kraft.

Für Halterinnen und Halter von Hausschweinen ist mit der Herabstufung auf die Sperrzone II das Verbringen ihrer Tiere aus dem Restriktionsgebiet somit wieder möglich. Voraussetzungen dafür bleiben aber entsprechende Beprobungen des Bestandes sowie eine attestierte Gesundheitsbescheinigung der Hausschweine durch das zuständige Veterinäramt.
Der Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung weist darauf hin, dass die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen, um einen erneuten Eintrag der ASP in den Hausschweinebestand und die damit verbundenen Folgen zu verhindern.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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