Pressemitteilung Nr. 160/14, 23.07.2014
Landkreis erlässt Benutzungsverbot für die Spree in Spremberg
Der Landkreis Spree-Neiße hat in einer Allgemeinverfügung ein zeitlich beschränktes Benutzungsverbot im Zulauf der Talsperre Spremberg erlassen. Konkret betroffen ist die Stadt Spremberg. Im Spreeabschnitt zwischen Brücke Wilhelmstal bis einschließlich der Vorsperre Bühlow gilt ab 1. August ein absolutes Befahrungsverbot. Auch das Baden und Tauchen ist für diesen Abschnitt untersagt.
Hintergrund dieser amtlichen Verfügung sind die derzeit in der Errichtung befindlichen Konditionierungsanlagen mit denen man der Eisenockerfracht während der Sanierung der Talsperre begegnen will.
Die Anlagen für die Zugabe von Kalkmilch und Flockungshilfsmitteln liegen teilweise unter der Wasseroberfläche und stellen somit eine Gefahr dar, die nicht sofort erkannt wird.
Zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere der Wassertouristen sei diese Verfügung absolut erforderlich.
In Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird das Benutzungsverbot auch vor Ort deutlich gekennzeichnet.
Nähere Informationen können der Internetseite www.lkspn.de entnommen werden.
Hintergrund dieser amtlichen Verfügung sind die derzeit in der Errichtung befindlichen Konditionierungsanlagen mit denen man der Eisenockerfracht während der Sanierung der Talsperre begegnen will.
Die Anlagen für die Zugabe von Kalkmilch und Flockungshilfsmitteln liegen teilweise unter der Wasseroberfläche und stellen somit eine Gefahr dar, die nicht sofort erkannt wird.
Zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere der Wassertouristen sei diese Verfügung absolut erforderlich.
In Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird das Benutzungsverbot auch vor Ort deutlich gekennzeichnet.
Nähere Informationen können der Internetseite www.lkspn.de entnommen werden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Allgemeinverfügung / Landkreis Spree-Neiße Word Datei (31 KB)