Tierschutz/Tierhaltung
Nach der Aufnahme in das Grundgesetz hat der Tierschutz einen besonders hohen Stellenwert.
Im Tierschutzgesetz ist festgeschrieben, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dies betrifft die Haltung von Tieren, den Handel von Tieren, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.
Auf dem Gebiet des Tierschutzes ist die Einhaltung einer ganzen Reihe nationaler gesetzlicher Vorschriften zu überwachen. Dazu kommen zahlreiche Vorschriften der Europäischen Union, die teilweise in Form von Rechtsverordnungen unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten und einzuhalten sind.
Ein breites Feld nimmt die Annahme und Überprüfung von Anzeigen aus der Bevölkerung wegen Vernachlässigung von Tieren durch einzelne Tierhalter und deren Ahndung sowie
der Beseitigung der tierschutzwidrigen Zustände in Anspruch.
Probleme treten immer wieder beim Halten von Hunden auf.
Hier sind die Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung einzuhalten (siehe Merkblatt).
Nach der Aufnahme in das Grundgesetz hat der Tierschutz einen besonders hohen Stellenwert.
Im Tierschutzgesetz ist festgeschrieben, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dies betrifft die Haltung von Tieren, den Handel von Tieren, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.
Auf dem Gebiet des Tierschutzes ist die Einhaltung einer ganzen Reihe nationaler gesetzlicher Vorschriften zu überwachen. Dazu kommen zahlreiche Vorschriften der Europäischen Union, die teilweise in Form von Rechtsverordnungen unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten und einzuhalten sind.
Ein breites Feld nimmt die Annahme und Überprüfung von Anzeigen aus der Bevölkerung wegen Vernachlässigung von Tieren durch einzelne Tierhalter und deren Ahndung sowie
der Beseitigung der tierschutzwidrigen Zustände in Anspruch.
Probleme treten immer wieder beim Halten von Hunden auf.
Hier sind die Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung einzuhalten (siehe Merkblatt).
Im Tierschutzgesetz ist festgeschrieben, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dies betrifft die Haltung von Tieren, den Handel von Tieren, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.
Auf dem Gebiet des Tierschutzes ist die Einhaltung einer ganzen Reihe nationaler gesetzlicher Vorschriften zu überwachen. Dazu kommen zahlreiche Vorschriften der Europäischen Union, die teilweise in Form von Rechtsverordnungen unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten und einzuhalten sind.
Ein breites Feld nimmt die Annahme und Überprüfung von Anzeigen aus der Bevölkerung wegen Vernachlässigung von Tieren durch einzelne Tierhalter und deren Ahndung sowie
der Beseitigung der tierschutzwidrigen Zustände in Anspruch.
Probleme treten immer wieder beim Halten von Hunden auf.
Hier sind die Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung einzuhalten (siehe Merkblatt).
Dienststelle Forst (Lausitz):
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Zweigstelle Cottbus:
Dienstag
13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Zweigstelle Cottbus:
Dienstag
13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (83/39)
SG Veterinärwesen
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 13988
Zimmer: A.EG.36
Amtlicher Tierarzt / Sachbearbeiter Tierschutz/Tiertransporte
Herr Schön
Telefon: 0355 612- 3926
E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de
Zimmer: 3.027
SG Veterinärwesen
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Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 13988
Zimmer: A.EG.36
Amtlicher Tierarzt / Sachbearbeiter Tierschutz/Tiertransporte
Herr Schön
Telefon: 0355 612- 3926
E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de
Zimmer: 3.027
| E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de |
| Telefon: 03562 986- 13926 |
| Telefon: 03562 986- 13924 |
| Telefon: 0355 612- 3926 |
| Telefon: 0355 612- 3926 |
Merkblatt über das Halten von Hunden
Tierschutzanzeige
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
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Tierschutzanzeige
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nys
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Le
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