Landesschifffahrt Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnispflicht nach § 8 der Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV)
  1. Wer auf schiffbaren Landesgewässern des Landes Brandenburg ein Fahrzeug führen will, das mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist oder die Länge von 15 Metern überschreitet, bedarf einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Kategorie. Bei gewerblicher Nutzung eines Fahrzeugs mit Maschinenantrieb ist unabhängig von der Nutzleistung der Antriebsmaschine eine Fahrerlaubnis erforderlich. Zum Führen von Personenkähnen mit und ohne Maschinenantrieb ist eine Fahrerlaubnis der Kategorie E erforderlich.
    Bei Ausnahmen gem. § 80 Abs. 2 wird stets eine Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb benötigt.
  2. Die Fahrerlaubnis wird für folgende Kategorien erteilt:
    • Kategorie A - Fähren
    • Kategorie B - Fahrgastschiffe
    • Kategorie C - Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
    • Kategorie E - Personenkähne
    • Kategorie F - Fahrzeuge, die nicht A bis E entsprechen und keine Sportboote sind
  3. Die Beförderung von bis zu acht Personen mit einem Spreewaldkahn durch einen Schiffsführer gilt nicht als gewerblich, wenn dafür kein Entgelt erhoben wird. Eine Beförderung von mehr als acht Personen mit einem Spreewaldkahn gilt grundsätzlich als gewerblicher Transport im Sinne dieser Verordnung und bedarf der Fahrerlaubnis der Kategorie E.
  4. Eine Fahrerlaubnis der Kategorie B oder C berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie A und ersetzt im Geltungsbereich dieser Verordnung den Sportbootführerschein - Binnen mit Antriebsmaschine. Eine Fahrerlaubnis der Kategorie E mit Antriebsmaschine gilt im Bereich des Spreewaldes auch zum Führen von Spreewaldkähnen mit Maschinenantrieb, die keine Personenkähne sind.
  5. Für Kleinfahrzeuge und Sportboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern gilt die Sportbootführerscheinverordnung - Binnen.

Notwendige Angaben und Nachweise bei der Antragstellung:
  • persönliche Angaben des Antragstellers
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
  • Passbild
  • ärztliches Zeugnis des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Berufsgenossenschaft Verkehr
  • Führungszeugnis
  • Nachweis der Fahrzeit
  • Nachweis des Lehrganges für lebensrettende Sofortmaßnahmen

Sprechzeiten

Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Gebühren

... werden nach der Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt erhoben.


Kontakt

Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Verkehrslenkung/Verkehrssicherung
Sachbearbeiterin Personen- und Güterverkehr/Verkehrslenkung
 Frau Böning
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.EG.03
Telefon: 03562 986- 13605
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Verkehrslenkung/Verkehrssicherung
Sachbearbeiter Personen- und Güterverkehr/Landesschifffahrt
 Herr Berger
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.20
Telefon: 03562 986- 13604
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de

Dokumente zum Herunterladen

Fahrerlaubnisantrag (LSchiffV)
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße / FB Ordnung, Sicherheit, Verkehr
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