Landesschifffahrt Veranstaltungen
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen § 76 Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV)-
Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten, sonstige gewerbliche Veranstaltungen sowie militärische Übungen und Übungsmaßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe, des Katastrophenschutzes und der Havariebekämpfung auf schiffbaren Landesgewässern, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen führen oder die Schifffahrt beeinträchtigen können, bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Behörde.
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Die Erteilung der Genehmigung erfolgt im Benehmen mit der oberen Verkehrsbehörde.
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Die Genehmigung kann von der zuständigen Behörde versagt, mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen oder widerrufen werden, soweit dies zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
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Die Genehmigungspflichten nach anderen Rechtsvorschriften sowie nach dem Landesimmissionsschutzgesetz bleiben unberührt.
Antragstellung
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Der Antrag muss enthalten:
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Name und Anschrift des Veranstalters
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verantwortliche Person mit Anschrift und Telefonnummer
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Dauer der Veranstaltung
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genaue Örtlichkeit der Veranstaltung
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Zahl der Teilnehmer
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Zahl und Art der Wasserfahrzeuge
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Anzahl der Begleitfahrzeuge
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Streckenverlauf möglichst als Kartenskizze
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beabsichtigte Sperrung von Wasserläufen und -flächen
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-MailGebühren
... werden nach der Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt erhoben.
Kontakt
Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Verkehrslenkung/Verkehrssicherung
Sachgebietsleiter Verkehrslenkung/VerkehrssicherungHerr Höntzsch
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.1.24
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.1.24
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Antrag erlaubnispflichtige Veranstaltungen LSchiffV
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße / FB Ordnung, Sicherheit, Verkehr
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