Rettungsdienst, Krankentransport

Der Rettungsdienst dient als öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr.
Der Landkreis ist verantwortlicher Träger des Rettungsdienstes (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz. Er umfasst die flächendeckende bedarfsgerechte Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Landkreis Spree-Neiße in seinem Territorium sieben Rettungswachen eingerichtet, in denen medizinisch qualifiziertes Personal, Rettungsfahrzeuge und medizinische Ausrüstungen vorgehalten werden.
Über entsprechende Verträge sind geeignete Dritte, gebunden mit ihrem Personal, die Rettungswachen zu betreiben.

"Leitstelle Lausitz"
In der Stadt Cottbus befindet sich die regionale "Leitstelle Lausitz", in der rund um die Uhr telefonisch alle Notrufe, Hilfeersuchen und Brandmeldungen der Stadt Cottbus, des Landkreises Spree-Neiße, des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, des Landkreises Dahme-Spreewald und des Landkreises Elbe-Elster  von qualifiziertem Personal entgegen genommen werden.
Von dort erfolgt die unverzügliche Alarmierung der benötigten Einsatzkräfte.
Notrufnummer:
Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Polizei 110
Amtliche Rufnummer: (0355) 632-0

Notfallrettung:
Die Notfallrettung hat  bei Notfallpatienten unverzügliche Maßnahmen zur Lebenserhaltung und zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie zur weiteren Versorgung unter fachgerechter Betreuung in ein geeignetes Krankenhaus zu befördern.

In einem Notfall ist unter der Telefonnummer 112 ein Notruf abzusetzen.
Folgende Angaben sind wichtig!
  • Wo ist es passiert?
    - Ort, Straße, Hausnummer, evtl. besondere Kennzeichen des Notfallortes (z.B. Turm, Brücke)
  • Was ist passiert?
    - Unfall, Erkrankung
  • Wie viele Verletzte?
    - erkennbare Verletzungen, ist die Person ansprechbar
  • Wer meldet den Notfall?
    - Name, eventuell Rufnummer (Handy)
  • Warten auf Rückfragen
    Auf Bundesautobahnen - vereinzelt auch auf Bundesstraßen - stehen für Notfälle spezielle Notruftelefone zur Verfügung. So erreicht man ein Call-Center, das den Anrufer direkt an den Rettungsdienst, die Polizei oder die Feuerwehr weiter verbindet.


Zur Absicherung der Notfallversorgung mit speziell ausgebildeten Notärzten hat der Landkreis Spree-Neiße Verträge mit den Krankenhäusern im Territorium geschlossen.
Wird der Notarzt benötigt, erfolgt seine Einsatzalarmierung durch die Leitstelle Lausitz.
Der Notarzt gelangt mit einem eigens ausgerüsteten Notarzteinsatzfahrzeug und einem Rettungsassistenten als Fahrer zum Notfallort.

Krankentransport:
Der Krankentransport hat Kranken, Verletzten oder Hilfebedürftigen, die keine Notfallpatienten sind, die notwendige Hilfe zu leisten und sie nach ärztlicher Beurteilung mit einem Krankentransportwagen zu befördern.
Dazu gehören Transporte zur stationären Aufnahme in einem Krankenhaus, Entlassungsfahrten aus dem Krankenhaus, Verlegungsfahrten zwischen Krankenhäusern und Fahrten zu ambulanten Behandlungen (siehe Krankentransportrichtlinie).
Wird die zwingende medizinische Notwendigkeit eines Krankentransportes durch den behandelnden Arzt festgestellt, erhalten die Patienten von ihm eine Transportverordnung, welche die Funktion eines ärztlichen Auftrages zum Transport hat. Sie ist den Rettungssanitätern zusammen mit der Versichertenkarte ("Chipkarte") zu übergeben.

Wichtiger Hinweis:
Erfolgt der Krankentransport zur ambulanten Behandlung (z.B. auch zur Dialyse), ist vor Beginn der Fahrt durch den Patienten oder seinen Beauftragten die Genehmigung und Bestätigung zur Kostenübernahme bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse einzuholen!
Dazu ist bei der Krankenkasse die ärztliche Transportverordnung vorzulegen.
Wird dies versäumt, muss der Patient selbst für die Fahrtkosten aufkommen.

Die Kostenübernahmeregelung bei Privatversicherten ist Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages.

Sprechzeiten

Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Gebühren

Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden durch den Landkreis mittels Bescheid Gebühren erhoben.
Bei gesetzlich krankenversicherten Personen / Patienten erfolgt die Gebührenabrechnung direkt gegenüber der Krankenkasse.
Privat krankenversicherte Personen / Patienten und Nichtversicherte erhalten den Gebührenbescheid persönlich.

Der Kreistag beschließt in der Regel jährlich die Gebührensatzung für Leistungen des Rettungsdienstes, in welcher der Gebührenschuldner, die Abrechnungsweise und die Gebührenhöhe festgelegt sind. (siehe unter "Politik&Kreistag -> Satzungen").

Kontakt

Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Rettungsdienst
Sachgebietsleiterin Rettungsdienst
 Frau Aurich
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.1.36
Telefon: 03562 986- 13249
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Rettungsdienst
Sachbearbeiterin Abrechnung Rettungsdienst
 Frau Lieske
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.1.34
Telefon: 03562 986- 13250
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de

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