Pressemitteilung Nr. 73/16, 01.04.2016

Einschätzung des Landrates zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) für den Landkreis Spree-Neiße

Mit der langjährigen Fortschreibung und erforderlichen Anpassungen an die neuen politisch- und wirtschaftlichen Entwicklungen im Landkreis Spree-Neiße, wurden in den zurückliegenden Jahren erfolgreich Ausbaumaßnahmen aus dem BVWP 2015 umgesetzt.
 
Die noch ausstehenden Straßenbauvorhaben, insbesondere der Oder-Lausitz-Trasse (B168/B169) führen zu erheblichen Einschränkungen in der Verkehrsqualität. Die noch fehlenden Ortsumgehungen und Lückenschlüsse schränken die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den durchquerten Wohnorten ein.
 
Nach Analyse des Entwurfes des  BVWP 2030 stellt Landrat Harald Altekrüger fest, dass mit der Einordnung der ausstehenden Vorhaben im Entwurf des BVWP 2030 in verschiedenen Dringlichkeitskategorien der Gesamtstrategie des Landkreises Spree-Neiße durchaus Rechnung getragen wird. Insbesondere begrüßen wir, dass die Ortsumfahrungen der B 169 Klein Gaglow, Annahof und Klein Oßnig im vordringlichen Bedarf Berücksichtigung gefunden haben.
 
Bedauerlich ist, dass der Antrag des Landkreises die Vorhaben B 97 Ortsumfahrung Cottbus 3. Verkehrsabschnitt und Ortsumfahrung Groß Oßnig in die Kategorie des vordringlichen Bedarfes einzuordnen bisher keine Berücksichtigung im Entwurf gefunden hat.
 
Nicht zufriedenstellend sehe ich außerdem die Entwicklung und Einordnung der Bauvorhaben BVWP 2030 im Bereich der Schienenprojekte. Hier muss im Interesse von Verbindungsqualität, Bedienungsqualität und Kundenzufriedenheit für unsere Region mit dem Oberzentrum Cottbus, mehr Verantwortung vom Bund übernommen werden, so Landrat Altekrüger weiter.
 
Es dürfen nicht nur Ausbauvorhaben bis zu einem gewissen Umkreis von Berlin eingeordnet werden.
Mit der Einordung in die Kategorie „Vorhaben des potentiellen Bedarfs, die in den vorrangigen Bedarf aufsteigen können“  der Projekte: 
- 2. Gleis Lübbenau-Cottbus;                                
- Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit Lübbenau-Görlitz
- Elektrifizierung Cottbus-Görlitz
sind die falschen Signale gesetzt.
Gerade das Vorhaben 2. Gleis Lübbenau-Cottbus sollte doch im Zuge der bereits umgesetzten Baumaßnahmen Königs Wusterhausen-Lübbenau eine notwendige Fortsetzung finden und das zeitnah, um den wirtschaftlichen und verkehrlich-funktionalen Bedingungen der Zeit gerecht zu werden.
Der Landrat begrüßt ausdrücklich die Planungsaktivität des Landes Brandenburg zur Errichtung des zweiten Gleises auf der Strecke Lübbenau – Cottbus. Diese Vorleistung sollte für den Bund Anlass geben die Einordnung dieser Strecke in den vordringlichen Bedarf noch einmal zu prüfen.
 
Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass die beantragte Maßnahme zur Geschwindigkeitserhöhung der Bahnstrecke Cottbus – Forst als Grundlage für die Revitalisierung der Strecke Berlin – Forst – Wroclaw keine Berücksichtigung gefunden hat.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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