Pressemitteilung Nr. 267/2020, 16.10.2020

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Spree-Neiße über 35: Neue Corona-Schutzmaßnahmen ab sofort in Kraft

Die labordiagnostisch bestätigten Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hat die 35-er Marke überschritten und liegt mit dem heutigen Tage bei 35,2.  Laut der Umgangsverordnung gelten damit ab sofort neue Schutzmaßnahmen.

Neue Obergrenzen für private Feierlichkeiten

  • An Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen können maximal 50 Gäste teilnehmen. Feierlichkeiten in der häuslichen Umgebung wie Wohnung oder Garten dürfen nicht mehr als 25 Gäste beiwohnen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in der Region auf 50 Erkrankte, verschärft sich diese Höchstgrenze erneut. Dann können im Land Brandenburg maximal 10 Personen in Privaträumen, Gärten und Höfen zusammenkommen; in öffentlichen und angemieteten Räumen höchstens 25 Personen.
  • Anzeigepflicht:  Veranstalterinnen und Veranstalter von privaten Feierlichkeiten müssen diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzeigen. Die Meldepflicht besteht ab sechs Teilnehmenden außerhalb des eigenen Hausstandes. Das Kontaktformular zur Anmeldung  beim Gesundheitsamt ist auf der Website des Landkreises unter folgendem Link abrufbar: https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/kontaktformular-gesundheitsamt.html
Ausweitung der Maskenpflicht
Da es derzeit mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gibt, werden die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgeweitet. Folgende Personen müssen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen:
  • in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
  • in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, 
  • Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.
  • Kinos, Theater und Konzerthäuser können den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Meter auf einen Meter verringern, wenn die Gäste während der ganzen Vorstellung einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Hygieneregeln eingehalten werden können.
 
Alle darüber hinaus bereits geltenden Hygiene-, Schutz-, und Abstandsregeln bleiben bestehen.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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