Pressemitteilung Nr. 293/2020, 05.11.2020

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung: Maskenpflicht an Haltestellen, auf Bahnhöfen und Marktplätzen an Markttagen

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlässt auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz -IfSG- vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.06.2020 (BGBl. I S. 1385) i. V. m. § 24 Abs. 2 SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung -SARS-CoV-2-EindV vom 30.10.2020 (GVBL II Nr. 103) eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem SARS-CoV-2-Virus. Demgemäß ordnet Landrat Harald Altekrüger an: 
Alle Bewohnerinnen und Bewohner müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen 
 
• an Haltestellen von Omnibussen und zentralen Omnibusbahnhöfen des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Kreisgebiet, soweit sich dort mehr als ein Fahrgast aufhält,
• auf Bahnsteigen und den Bahnhofsvorplätzen der Bahnhöfe 
- Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) bis zum Beginn der Sorauer Straße
- Spremberg/Grodk bis zum Beginn der Grazer Straße,
- Guben bis zum Beginn des Bahnhofsberges,
• auf allen Marktplätzen im gesamten Kreisgebiet an den Markttagen im Bereich der Verkaufsstände.

Davon ausgenommen sind Personen, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus medizinischen Gründen befreit sind. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntgabe bis zum 30.11.2020.
 
Landrat Harald Altekrüger zu den Gründen für die verschärften Schutzmaßnahmen:
„Inzwischen liegen wir bei einer 7-Tages-Inzidenz von 135,4 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner, also einem hohen Ausbruchsgeschehen in der Bevölkerung. Gemäß der Eindämmungsverordnung sind die Landkreise verpflichtet, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an den Orten anzuordnen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird oder ob der räumlichen Begebenheiten nicht werden kann. Die Mitarbeitenden des Landkreises haben in den vergangenen Tagen sorgfältig geprüft, welche Plätze zeitweise oder dauerhaft so belebt sind, dass hier der Sicherheitsabstand nicht möglich ist – und sich so das Risiko erhöht, das SARS-CoV-2-Virus weiter zu verbreiten. 
Fahrgäste neigen dazu, sich dort zu sammeln, wo die Eingangstür des Omnibusses vermutet wird, aus der Befürchtung heraus, nicht mitgenommen zu werden. Hinzu kommt, dass sie an schlecht oder gar nicht ausgebauten Haltestellen den Sicherheitsabstand nicht einhalten können, insbesondere während der Beförderungsspitzen im Schülerverkehr. Gleiches gilt für Bahnsteige und Bahnhofsplätze, hier ebenfalls beim Ein- und Aussteigen zu Stoßzeiten des Schüler- und Berufsverkehrs. Auch an Markttagen haben wir festgestellt, dass die Besuchenden auf den Marktplätzen im Bereich der Verkaufsstände zu dicht gedrängt sind. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesen zeitlich begrenzten zusätzlichen Maßnahmen, die Sicherheit für jeden Einzelnen daher noch einmal erhöhen können.“ 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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