Pressemitteilung Nr. 172/2021, 16.06.2021

Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises im Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Laut den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts sind im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ am Samstag, den 12.06.2021 13,2, Sonntag, den 13.06.2021 13,2, am Montag den 14.06.2021 13,2, am Dienstag, den 15.06.2021 12,3 und am Mittwoch den 16.06.2021 7,0 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt (Sieben-Tage-Inzidenz).
 
Damit liegt im Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa am Mittwoch, den 16.06.2021, ununterbrochen fünf Tage lang eine Sieben-Tage Inzidenz von weniger als 20 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus vor.
 
Nach aktueller Umgangsverordnung entfällt ab Donnerstag, den 17.06.2021, die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises.
Das gilt aber nicht in den Fällen bei Erbringung sexueller Dienstleistungen, in Diskotheken, Clubs, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen sowie für die Ausübung von Kontaktsport. In diesen Fällen verbleibt es bei der in SARS-CoV-2- Umgangsverordnung angeordneten Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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