Pressemitteilung Nr. 02/2022, 05.01.2022

Verlängerung der Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vom 30.11.2021

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Covid-19-Infizierte und engen Kontaktpersonen wird um eine Woche bis zum 12. Januar 2022 verlängert.
 
Der Grund für diese Verlängerung ist die Tatsache, dass die Anordnungen in der Allgemeinverfügung vom 30.11.2021 nach wie vor erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sind. Insoweit wird auf die Begründung der Allgemeinverfügung vom 30.11.2021 verwiesen.
 
Die Infektionslage hat sich im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa seit dem 30.11.2021 nicht verbessert. Die für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa maßgeblichen Inzidenzzahlen sind zwar rückläufig. Am 03.01.2021 lag die sogenannte 7 Tage Inzidenz bei 569,9.
 
Grund für die kurze Zeit der Verlängerung ist die Tatsache, dass die Omikron Variante des SARS-CoV-2-Virus, die sehr ansteckend ist, im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bereits aufgetreten ist. Diese Tatsache lässt vermuten, dass sich das Infektionsgeschehen innerhalb der nächsten sieben Tage ändert und dann eine neue Entscheidung getroffen werden muss.
 
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises www.lkspn.de abgerufen werden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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